Zahlen und Fakten zur Lehre

Ein Schwerpunkt zum Thema Lehre von Albert Kropf (Berufsschullehrer), Christoph Glanninger (Lehrling) und ein ÖBB-Lehrling

Sinkende Lehrlingszahlen: 2005 gab es noch 122.378 Lehrlinge, 2017 nur noch 106.613. Außerdem arbeiten und lernen immer mehr Lehrlinge nicht mehr in Betrieben, sondern in der überbetrieblichen Ausbildung: Von 2007 bis 2017 hat sich die Anzahl von Jugendlichen in dieser überbetrieblichen Ausbildung auf 9.101 verdreifacht – jedeR 11. Lehrling lernt nicht mehr im Betrieb. Innerhalb eines Jahrzehntes (2007-17) ist die Anzahl der Lehrbetriebe um ein Viertel oder mehr als 10.000 Lehrbetriebe gesunken.

Unzufriedene Lehrlinge: nur 16% mussten noch nie ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten. 23% haben ernsthaft daran gedacht, ihre Ausbildung abzubrechen und 31% ihren Lehrberuf zu wechseln (v.a. in Einzelhandel, Gastronomie, Hotel- und Gastgewerbe, Karosseriebautechnik, Tischlerei, Malerei- und BeschichtungstechnikerIn). 36% davon, weil sie zu wenig verdienen.

Wenig Geld: einE FriseurIn im ersten Lehrjahr verdient magere 470€. Die Lehrlingsentschädigung wird kollektivvertraglich festlegelegt (eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Unternehmen) und unterscheidet sich stark in den verschiedenen Bereichen. EinE Bürokaufmann/frau verdient in verschiedenen Branchen unterschiedlich, je nachdem, welcher KV angewandt wird.

Illegale Tätigkeiten: Obwohl nicht volljährige Lehrlinge keine Überstunden machen dürfen, geben 36% aller unter 18-jährigen Lehrlinge an, Überstunden zu machen. Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen Minderjährige (außer in Ausnahmefällen) nicht eingesetzt werden – theoretisch.

Ausbildung egal: 43% haben wenig oder nicht mit ihrem/r AusbilderIn darüber gesprochen, was bei der LAP (Lehrabschlussprüfung) gekonnt werden muss. 39% fragt im Betrieb niemand, was sie in der Schule lernen. 38% geben an, dass die Arbeiten, die sie im Betrieb lernen, in der Schule nicht behandelt werden

Jugendvertrauensrat (JVR): Gibt es in einem Betrieb mindestens fünf Beschäftigte unter 18 bzw. Lehrlinge unter 21, so ist ein JVR zu wählen. Trotzdem gibt es in den meisten Betrieben keinen. JVR haben z.B. das Recht, die JVR-Tätigkeit in der Arbeitszeit zu erledigen und alle sechs Monate ist eine Jugendversammlung (eine Versammlung aller Beschäftigten unter 18 bzw. Lehrlinge unter 21) vorgesehen. Wann war eure letzte?

 

Der gesamte Schwerpunkt zum Thema Lehre:

 

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