Von Leiharbeit und "Überlassenen"

Franz Neuhold (Betriebsrat im TMW*) *Nennung der Position dient zur Kenntlichmachung der Person

In jedem größeren Betrieb zeigt sich auch innerhalb der Belegschaft ein soziales Gefälle. Dieses kann, neben dem Einkommen, auch schwer messbare Dinge, wie Anerkennung und Wertschätzung, beinhalten. Dieses Gefälle, das von Unternehmensseite oft als Mittel zur Aufsplitterung der Belegschaft aufrechterhalten wird, stellt eine besondere Herausforderung für BetriebsrätInnen dar. Neben unterschiedlichen Verträgen kann es aufgrund von Werkverträgen mit Fremdfirmen sogar Beschäftigte geben, die seit Jahren im Betrieb arbeiten, dort jedoch nicht als "echte" KollegInnen zählen. Doch nicht in jedem Fall muss man sich damit abfinden. Bei so manchen Werkverträgen kann tatsächlich "Arbeitskräfte-Überlassung" vorliegen. Dies bringt für die Beschäftigten meist konkrete Verbesserungen! Eine Überprüfung durch ExpertInnen von AK und Gewerkschaften und in Folge eine Angleichung ist für die gesamte Belegschaft von Vorteil. Dadurch wird letztendlich dem durch das System Leiharbeit verursachten Lohndruck und einer Spaltung entgegengewirkt. Eine solche Solidarität ist notwendig, um gemeinsam für ordentliche Anstellungen und Gehälter eintreten zu können.

 

Erscheint in Zeitungsausgabe: