Zivis: Strafe fürs Kranksein

Zivildiener müssen künftig lange Krankenstände nacharbeiten – wer kommt als nächstes?
Moritz Bauer, Zivildiener

Ende 2018 wurde eine Neuerung im Zivildienstgesetz (ZDG) vom Ministerrat beschlossen. Damit werden die ohnehin wenigen Rechte und schlechten Arbeitsbedingungen von Zivildienern weiter angegriffen.

Vorgesehen ist nun die „Vorzeitige Entlassung von Zivildienstleistenden nach 21 Tagen Krankenstand“. Weiterhin gilt die bisherige Regelung, dass Zivis maximal 18 Tage am Stück im Krankenstand sein dürfen. Die verbleibende Zeit muss später, womöglich in einer anderen Stelle, nachgeholt werden. Die Bezahlung dafür ist mit 339€/Monat Grundvergütung plus 16€/Tag für Verpflegung (letztere kann zusätzlich gekürzt werden) extrem schlecht.

Dazu kommt das Ausbildungsmodul „Staat und Recht“, das Zivildiener während der Dienstzeiten – 15 Stunden pro Tag/ 60 Stunden pro Woche sind inkl. Überstunden möglich – absolvieren müssen. Weiters gibt es Verschärfungen bei der Anerkennung der Einrichtungen, die Zivis anfordern können.

Damit soll auf geburtenschwache Jahrgänge reagiert werden. Die vielen tausend jungen Männer, die zwangsweise zu Billigst-Arbeitskräften und Lohndrückern gemacht werden, sind notwendig, um den Betrieb z.B. im Sozialbereich trotz Personalmangels aufrecht zu erhalten. Kranksein wird als „Arbeitsverweigerung“ interpretiert – wir können sicher sein: Die Zivis sind hier nur die ersten!

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