Werbe-KV: Null Bock auf Nulllohnrunde

Eine Beschäftigte im Werbe-KV

Beim kleinen Werbe-KV soll das Ende der Kollektivverträge eingeläutet werden. Verhindern wir das!

Beim Werbung- und Marktkommunikations-Kollektivvertrag (KV) gibts Brösel: Trotz einer Rekordsaison für die Werbebranche will die Wirtschaftskammer eine Nulllohnrunde sowie ein Auslaufen des KVs. Obmann Stephan Götz spricht von "veralteten Arbeitszeitregelungen" - die Wirtschaftskammer will die Arbeitszeiten offensichtlich weiter deregulieren. Vor allem die Existenz des KV ist den Unternehmen ein Dorn im Auge. Die Verhandler wollten allen Ernstes, dass die ArbeitnehmerInnenseite unterschreibt, dass der KV auslaufen soll! Apropos: Stephan Götz ist von der „Grünen Wirtschaft“!

Das hier ist ein erster Testballon dafür, was in anderen Branchen bevorstehen könnte. Denn der Werbe-KV ist ein kleiner KV, der oft als Ausweich-KV verwendet wird. Schon 2012 gab es einen Versuch, den KV nicht zu verlängern - schon das wurde durch Mobilisierungen verhindert. Und schon damals war das eine Erpressungsstrategie, um die Löhne zu drücken. Viele KollegInnen haben seit Jahren keine IST-Erhöhung bekommen. Dies wurde zumindest ein bisschen durch einen zusätzlichen freien Tag kompensiert. Dieses Jahr wollten sie den freien Tag als 0,87 prozentige Lohnerhöhung verkaufen.

Wir dürfen uns nicht erpressen lassen! Am 2.2. wird es öffentliche Betriebsversammlungen geben. Wir brauchen aber auch für danach einen Plan und eine Eskalationsstrategie mit weiterführenden Kampfmaßnahmen bis hin zu Warnstreiks, falls die Arbeitgeber auf stur schalten. Denn das scheint im Moment der Fall zu sein. Die Verhandler der GPA-DJP sollten die KollegInnen darauf vorbereiten und der ÖGB eine Solidaritätskampagne organisieren, denn ein Negativbeispiel muss verhindert werden. Doch weil wir uns darauf nicht verlassen können, müssen wir jetzt beginnen, uns in den Betrieben und auch betriebsübergreifend zu vernetzen. Die KollegInnen sind durch die Bank stinksauer, wie mit ihnen umgegangen wird. Wir haben eine ordentliche Lohnerhöhung verdient - und die Auflösung des Kollektivvertrags muss verhindert werden!

 

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