Mosers Deregulierungswahn gefährdet Schutz und Sicherheit

Der neue Minister will pauschal alle Gesetze aussetzen und nur die erhalten, die "nützlich" sind

Der neue Justitzminister Moser fackelt nicht lange. Im Zuge der Deregulierungsoffensive der Regierung sollen - quasi in "Bausch und Bogen" alle Gesetze und Verordnungen, die vor dem 1.1. 2000 kundgemacht wurden aufheben (zur Erinnerung: Anfang 2000 kam die erste schwarz-blaue Regierung an die Macht). Behalten werden nur jene Regelungen, die von Seiten der Ministerien explizit gefordert werden. Dieser "Deregulierungs"wahn ist an sich nicht neu. Es gab schon unter der alten Regierung die wie aus einem Kafka-Roman klingende ADK - Aufgabenreform- und Deregulierungskommission. Es kam und kommt aber nichts dabei heraus oder schläft wieder ein, weil man großteils dann doch feststellen muss und musste, dass es Unsinn ist.

 

Neu ist allerdings der Wahn, alle Gesetze von vor 2000 aufzuheben. Abgesehen davon, dass es von legistisch und juristisch fachlicher Schwäche zeugt, einfach „alte“ Gesetze aufheben zu wollen, weil jede Novellierung eines Gesetzes auch ein Gesetz ist, weil es Verweise und Systematik in Gesetzen gibt, die aufeinander aufbaut – kurz, weil dadurch nichts als totales rechtliches Chaos entstünde: Alle Gesetze, die irgendwie ArbeitnehmerInnen, Schwächere, Jugendliche, Bedürftige schützen, das gesamte Arbeitsrecht, das gesamte Sozialrecht, KonsumentInnenschutzrecht, Mietrecht, Umweltschutzrecht und auch das Verbotsgesetz sind von vor 2000. Eine kleine Auswahl:

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
  • Angestelltengesetz
  • Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsruhegesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Fristenregelung
  • Konsumentenschutzgesetz
  • Mietrechtsgesetz
  • Urlaubsgesetz
  • Verbotsgesetz

Wenn man die geäußerte absurde Idee wörtlich nimmt, sind auch alle Grundrechte weg, weil natürlich das Verfassungsrecht (inkl. in Verfassungsgesetzen umgesetzte Übereinkommen und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen) großteils vor 2000 in Kraft trat, z.B.:

  • Bundesverfassungsgesetz
  • Europäische Menschenrechtskonvention
  • Mediengesetz (das enthält z.B. die - ohnehin bereits ausgehöhlte - Plakatierfreiheit)
  • Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

Aber auch anderes Grundlegendes, wie etwa das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), wäre betroffen, dessen Aufhebung wohl vermutlich aber von der Regierung nicht gewollt ist. Welche Regelungen den schwarz-blau besetzten Ministerien und ihren Hintermännern in der Wirtschaft wichtig genug sind, um sie zu erhalten, kann man sich ungefähr vorstellen. Was die „Freiheit“ der Wirtschaft beschränkt, wird ja auch im Regierungsübereinkommen als lästig und zu beseitigen erklärt. Die Pläne von Moser bedeuten eine Rückkatapultierung um 150-200 Jahre, ein Hinwegraffen von hart erkämpften rudimentären ArbeiterInnenrechten, ein Freibrief für Rechtsextreme und Nazis – damit haben wir es hier zu tun.

Selbst wenn „nicht so heiß gegessen wie gekocht wird“ wenn also auch nur eine abgemilderte Form von Mosers Vorstoß kommt ist klar: diese Regierung will uns fundamentaler Rechte berauben! Das muss verhindert werden.