Zynismus Teilzeitfalle

Frauenministerium „warnt“ vor Teilzeitfalle. Wir sagen: Arbeitszeitverkürzung statt Teilzeitarbeit!
Jan Rybak

Frauen, die Teilzeit arbeiten haben nicht nur geringere Löhne sondern erwarten auch eine deutlich geringere Pension, warnt Frauenministerin Heinisch-Hosek. So weit so richtig.

843.000 Frauen waren in Österreich Ende 2011 teilzeitbeschäftigt. Das sind 44% der berufstätigen Frauen – aber nur 8,9% der Männer. Lag die Teilzeitquote 1995 noch bei 15%, arbeitet heute schon über ein Viertel der unselbständig Beschäftigten in Österreich Teilzeit. Dahinter steht v.a. der Abbau von (relativ) gut bezahlten Vollzeitarbeitsplätzen in der Industrie zu Gunsten von schlecht bezahlten Teilzeitarbeitsplätzen im Dienstleistungssektor.

Die „Warnung“ vor der Teilzeit ist ein recht junges Phänomen in SPÖ-Kreisen. „Gesetzlich garantierten Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes“ hieß es im von SPÖ und Grünen 1997 initiierten Frauenvolksbegehren. 2004 stimmte man Blau-Schwarz bei der Einführung der Elternteilzeit zu. Das von der Regierung gelobte „Kontogutschriftmodell“, das im aktuellen Kürzungspaket vorgezogen wird bedeutet eine stärkere Bewertung der niedrigen Beitragsjahre und damit real Pensionskürzungen, die insbesondere Frauen (in Teilzeit) treffen. Sich angesichts dieser Bilanz jetzt als Verteidigerin von Frauenrechten und „Warnerin“ vor der „Teilzeitfalle“ auszugeben, ist Zynismus pur.

Frauen nehmen selten freiwillig die schlechteren Bedingungen der Teilzeitarbeit hin. 54% der teilzeitbeschäftigten Frauen geben die mangelnde Kinderbetreuung als Grund dafür an. Dem schrittweisen Rückbau der öffentlichen Sozial- und Betreuungsleistungen folgt das Abdrängen von Frauen aus der Vollzeitarbeit in die Teilzeit.

Frauen die heute Teilzeit arbeiten erwarten eine schlechtere Pension. Daher ist die Einführung einer Mindestpension von 1.200 Euro netto dringend notwendig. Darüber hinaus muss Kinderbetreuung endlich flächendeckend für jedes Kind vorhanden sein. Und: Statt Teilzeit muss die vorhandene Arbeit auf alle verteilt werden, sprich: Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden/Woche bei vollem Lohn.

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