Sichere Pensionen - ein Grundrecht

Nach den “Spar”-Paketen folgt nun der Angriff auf die Pensionen

Durch die „Pensionsreform“ sind das Pensionssystem und dessen Grundsätze ins Zentrum des politischen Interesses gerückt. Die angebliche Notwendigkeit, Pensionen zu kürzen bzw. den Pensionsaufwand zu senken, wird dabei immer als Faktum unterstellt. Daß es sich dabei allerdings um eine Verdrehung der Tatsachen handelt, soll in diesem Artikel gezeigt werden.
von Michael Gehmacher und David Mum, SOV-Wien/NÖ
Weder der „Sozialstaat“ noch das „Pensionssystem“ als solche sind in einer Krise, sondern die kapitalistische Marktwirtschaft. Die Ursache für die Finanzierungsprobleme des Sozialstaates sind nicht eine generelle „Unfinanzierbarkeit“ und die „Überalterung“, sondern Rekordarbeitslosigkeit und stagnierende bzw. sinkende Reallöhne sowie der Versuch der Kapitalisten, sich gänzlich vor der Beitrags- und der Steuerzahlung zu drücken. Da die Beiträge am Lohn/Gehalt ansetzen, sind die sozialstaatlichen Einrichtungen dann leistungsfähig, wenn einerseits die Beschäftigung hoch und die Arbeitslosigkeit niedrig ist und andererseits die Reallöhne steigen. Wieviel der Staat “zuschießt”, und wo er das Geld dafür hernimmt, ist eine politische Frage. V.a. durch die Rückgänge bei den Steuereinnahmen im Unternehmensbereich entsteht eine Finanzierungslücke. Hier müssen Lösungen ansetzen und nicht bei Kürzungen der Leistungen.

Wie funktioniert die österreichische Sozialversicherung ?

Eine Sozialversicherung unterscheidet sich von Privatversicherungen dadurch, daß sich die Beiträge nicht an der individuellen Risikowahrscheinlichkeit orientieren und auch die Versicherungsleistungen nicht streng beitragsorientiert sind. Die Leistungen beruhen auf einem Rechtsanspruch und sind nach Art und Höhe normiert. Während eine Privatversicherung ablehnen kann, jemanden zu versichern, weil er/sie z.B. eine Krankheit hat, und die Leistungen im Krankheitsfall je nach Einkommen und damit Beitragsleistung variieren können, hat bei einer Sozialversicherung jede/r Berufstätige bzw. seine/ihre Angehörigen das Recht auf Versicherung und Versicherungsleistungen.
Das Recht auf Leistungen und deren Höhe (Pensionen, Arbeitslosen-, Krankengeld usw.) ist von einigen Faktoren abhängig. Erstens von einer regelmäßigen (Erwerbs-)arbeit. Zweitens von der Erfüllung von Wartezeiten, d.h. Anspruch auf Leistungen besteht erst nach einer gewissen Dauer der Erwerbsarbeit (6 Monate). Manche Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld und Pension) sind auch von der Höhe des Arbeitseinkommens abhängig, andere (wie z.B. viele Leistungen der Krankenversicherung) sind davon unabhängig.
Die Leistungen sind daher in der Regel umso höher, je höher das Arbeitseinkommen und je länger die Versicherungsdauer ist. NiedriglohnbezieherInnen und Menschen, die häufiger Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, werden dadurch im Sozialversicherungssystem benachteiligt.

Pensionsversicherung

Trotz dieser Bindung von sozialer Absicherung an die Erwerbstätigkeit wird durch die Mitversicherung von Familienangehörigen und Leistungsbeziehern der Sozialversicherung (Arbeitslose,...) de facto die gesamte Bevölkerung abgedeckt. So stieg in der Krankenversicherung der versicherte Personenkreis von 66% (1946) auf 96% (1980).
Die Pensionshöhe errechnet sich gegenwärtig aus dem Durchschnittswert der 15 besten Versicherungsjahre. Dadurch ist sie umso höher, je höher das Erwerbseinkommen gewesen ist. Dazu gibt es in einem gewissen Umfang als Ergänzung eine Mindestversorgung durch die „Ausgleichszulage“. Liegt die Pension (plus anderer Einkommen) unter einem bestimmten Betrag, dann wird in Höhe der Differenz die Ausgleichszulage gewährt. Allerdings wird z.B. bei Ehepaaren das gesamte Nettoeinkommen des Ehepaares angerechnet. Der Richtsatz für Alleinstehende betrug 1996 7.878 öS, für Ehepaare 11.253 öS. Trotz der Anrechnungsregelung bezogen Ende 1994 280.000 Personen oder 15,5 % der PensionistInnen die Ausgleichszulage, von diesen waren rund 72 % Frauen.

Frauenbenachteiligung

Frauen werden im jetzigen Pensionssystem insofern benachteiligt, als sie durch Kindererziehungszeiten oft keiner durchgehenden Erwerbstätigkeit nachgehen können und durch die Unterbrechung ihre Löhne und Versicherungszeiten geringer sind. Jede Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes, wie jetzt diskutiert von 15 auf 20 Jahre, bringt eine weitere Verschlechterung insbesonders für Frauen und alle, die über keine sicheren Arbeitsplätze verfügen. Gegenwärtig haben 40 % der Frauen über 60 Jahren keinen Anspruch auf eine eigene Pension, was ihre wirtschaftliche Abhängigkeit vom Mann deutlich macht. Aber auch bei den Pensionsneuzugängen sind die Frauenpensionen trotz einer gewissen Anrechnung der Kindererziehungszeiten nur halb so hoch wie jene der Männer.

Finanzierung der Pensionen

Die Finanzierung der Pensionen erfolgt im ASVG je zur Hälfte durch ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberbeiträge. Zusätzlich zu diesen Beiträgen werden die Pensionen aus dem Budget durch den sogenannten Bundesbeitrag finanziert, der die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben abdeckt. Bei der Verabschiedung des ASVG 1955 erklärte die Regierung, daß ein Drittel der Kosten der Pensionsversicherung durch den Bund abgedeckt werden solle. Gegenwärtig liegt er bei ca. 25%, also noch weit darunter!
Das Verhältnis zwischen Pensionsaufwand und Bundesbeitrag zeigt, wie stark die Pensionen „subventioniert“ werden, und dieses Verhältnis ist bei Bauern und Selbständigen eklatant höher als bei ArbeiterInnen und Angestellten.
1992 betrug der Anteil des Bundesbeitrages am Pensionsaufwand bei

  • den Unselbständigen (ohne Beamte) 24,8 von 162,9 Mrd. (= 15,2 %)
  • den Gewerbetreibenden 12,1 von 16,2 Mrd öS (= 74,7 %)
  • den Bauern 10,4 von 12,3 Mrd. öS (= 84,6 %)

Unterstellt man bei den Beamten eine der Privatwirtschaft analoge Regelung, wo ja die Unternehmer die Hälfte der Beiträge entrichten, so liegt die Beitragsfinanzierung der Beamten bei 60%.
Recht, nicht Almose!
In der derzeitig laufenden öffentlichen Diskussion wird die Pension mehr oder weniger als Almosen dargestellt. Für uns ist die Pension der „Lohn“ für die Lebensarbeit. Wobei wir unter Arbeit nicht nur Erwerbsarbeit, sondern jede zielgerichtete, gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeit verstehen. Jene Menschen, denen das Recht auf Erwerbsarbeit teilweise oder ganz verwehrt blieb, sollen nicht gegenüber jenen benachteiligt werden, die den größten Teil ihres Lebens einen sicheren Arbeitsplatz hatten. Ein sinnvolles Pensionssystem muß daher zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • erstens: der/die PensionistIn soll das bekommen, was er/sie sich (durch die Beitragszahlungen) erarbeitet hat.
  • zweitens muß eine menschenwürdige Grundsicherung in der Höhe des Mindestlohns für AlterspensionistInnen gewährleistet werden.
  • Kindererziehungszeiten sollen voll als Beitragszeiten anerkannt werden, als Bemessungsgrundlage soll nicht ÖS 6.500 , sondern ÖS 13.000 Mindestlohn herangezogen werden. Ähnliche Regelungen sollen für Ausbildungszeiten oder ehrenamtliche soziale Tätigkeiten eingesetzt werden, wo diese nicht von gesellschaftlichen Einrichtungen erbracht werden.

Wer soll denn das bezahlen?

Derzeit wird der Schein erweckt, als ob morgen das Geld für die Pensionen ausgehen würde, während gleichzeitig von Aufschwung geredet wird und die Kapitalisten Milliardengewinne machen. Die Pensionssicherung ist wieder zur Kampffrage für die ArbeiterInnenbewegung geworden. Das heutige Pensionssystem muß in seinen Grundzügen gegen die Angriffe der Bürgerlichen verteidigt werden. Die Pensionen, die von Unternehmern, ArbeitnehmerInnen und dem Budget finanziert werden, müssen eine ausreichende Altersversorgung garantieren. Das bedeutet in erster Linie eine Absage an die 3 bzw. 4 -Säulenmodelle, die die Pensionen aus der Sozialversicherung zurückdrängen und durch betriebliche und private Eigenvorsorge ergänzen bzw. ersetzen wollen.
Wie sichern?
Zur Sicherung des Pensionssystems ergeben sich folgende Forderungen:

  • Umverteilung: Wir fordern eine weitere Fixierung des Bundesbeitrages zur Pensionsversicherung auf 33,3% und eine Beibehaltung der Ausfallshaftung durch den Staat. Das war 1955 bei der Einführung des ASVG auch so geplant. Dieses Geld soll nicht durch Massensteuern, sondern durch Steuern auf Besitz, Vermögen und Gewinn hereinkommen. Das bedeutet z.B. Wiedereinführung der Vermögenssteuer, echte Besteuerung von Grund und Boden, die sich nach ihrem Marktwert und nicht nach den maßlos überalterten, festgesetzten Einheitswerten richtet, Einführung der „Tobin Tax“, d.h. Besteuerung von internationalen Finanztransfers. Der Reichtum dafür ist vorhanden: Laut einer Studie der AK-Wien besitzt 1% der österreichischen Bevölkerung 25% des Vermögens, die 10 reichsten % besitzen 50%.
  • Kampf gegen Arbeitslosigkeit durch radikale Arbeitszeitverkürzung: Daß die Arbeitslosigkeit (und nicht die gestiegene Lebenserwartung) eine Ursache für die Engpässe in der Pensionsversicherung ist, wird großteils verschwiegen bzw. als gegeben hingenommen. Die Gewerkschaften müssen daher um jeden Arbeitsplatz und für eine Arbeitszeitverkürzung auf zunächst 35 Stunden bei vollem Lohn kämpfen.
  • Rücknahme aller Privatisierungen: Sieht man sich die Gewinne von ÖMV, VA Tech und anderen ehemaligen verstaatlichten Betrieben an, wird deutlich, wie die Privatisierung die derzeitige Krise des Sozialsystems verstärkt hat. Enorme Geldmengen sind dem Budget entgangen, während ein Großteil der Ex-Beschäftigten in die vorzeitige Alters-pension geschickt wurde und als Beitragszahler ausfiel, und dadurch wurde das Pensionssystem extrem belastet. Die Gewinne der privatisierten Unternehmen (Bsp.: OMV) sind Geld, das heute dem Staat entgeht.
  • Für eine offensive Lohnpolitik: Die niedrigen Abschlüsse der letzten Jahre haben natürlich auch negative Auswirkungen auf die Beiträge gehabt. Seit 1970 stiegen die Nettolöhne nur um 534%, die Kapitalerträge hingegen um 1800%.
  • Kampf gegen Flexibilisierung: Durch die Flexibilisierung in der derzeit von den „Sozialpartnern“ vorgesehenen Form werden den Sozialversicherungen jährlich ca. 1,2 Mrd. öS an Beiträgen verlorengehen, da die auf den Überstunden liegenden Beiträge wegfallen. Stattdessen fordern wir ein Ende aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, jede Arbeit soll voll sozialversicherungspflichtig sein und nach Mindestlöhnen bezahlt werden.
  • Nicht Reduzierung, sondern Erhöhung der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung: Im Zuge des Lehrlingspaketes z.B. wurden die ArbeitnehmerInnenbeiträge reduziert - das geht in die falsche Richtung.

Wertschöpfungsabgabe (WSA)

Grundsätzlich ist die Idee einer Wertschöpfungsabgabe ein richtiger Ansatz. Da durch den technischen Fortschritt und die Rationalisierungen ein immer größerer Teil der betrieblichen Wertschöpfung durch Kapital (maschinell) und nicht mehr durch Arbeitskräfteeinsatz entsteht, sich die Beiträge zur Sozialversicherung aber nur an den Löhnen bemessen, wird die Beitragsgrundlage tendenziell immer geringer. Durch den Ersatz von Arbeitsplätzen durch Maschinen ersparen es sich die Unternehmer, an der Finanzierung der Sozialversicherung beizutragen. Der Vorschlag der Wertschöpfungsabgabe ist, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr an der Lohnsumme, sondern an der betrieblichen Wertschöpfung zu messen.
Es war also ursprünglich ein Vorstoß zur Sicherung der Pensionen, wobei durch die vorgesehene Aufkommensneutralität (also an den von den Unternehmern zu zahlenden Beiträgen ändert sich in der Höhe nichts) in der Frage der Lohnnebenkosten den Unternehmern entgegengekommen wäre. Auch die GPA versuchte den Unternehmern die WSAmit einer Entlastung bei den Lohnnebenkosten schmackhaft zu machen. Dadurch wird aber die Logik des Kapitalismus, daß immer weniger Menschen immer mehr arbeiten müssen, während gleichzeitig immer mehr unfreiwillig arbeitslos sind, akzeptiert. Ein Problem der WSA liegt darin, daß dadurch die Lohnsumme an sich für die Gewerkschaften an Bedeutung verlieren würde, was zu einer noch „zurückhaltenderen“ Lohnpolitik führen könnte. Für uns ist entscheidend, daß durch die WSA die Unternehmer wieder ernstzunehmende Geldbeträge zur Finanzierung des Sozialsystems beitragen müssten.

Sichere Pensionen?

Die WSA alleine löst die Probleme der Pensionssicherung sicher nicht, aber gemeinsam mit den anderen Forderungen wie Vollbeschäftigung durch Arbeitszeitverkürzung, offensive Lohnpolitik und v.a. radikale Umverteilung kann sie ein Beitrag zur Sicherung der Pensionen sein.
Maderthaner, Stummvoll, Haider & Co wollen den gegenteiligen Weg gehen. Unter dem Vorwand der Eigenverantwortung einerseits und der Unfinanzierbarkeit andererseits wollen sie die Zerschlagung des bisherigen Sozialstaates und damit auch des bisherigen Pensionssystems.
Für ihr Klientel - für die Kapitalisten und die Reichen - geht es darum, ihren Beitrag zum Sozialsystem weiter zu reduzieren, um ihre Profite zu stabilisieren und auszubauen. Der momentane Trend - Zerschlagung des Sozialstaates und das Herausdrängen von immer mehr Beschäftigten aus sicheren Jobs - gefährdet vor allem durch die immer größere Schere zwischen arm und reich auch die Altersversorgung, die Pensions“reform“ benachteiligt v.a. Frauen und alle NiedriglohnbezieherInnen.
Die Antwort kann sicher nicht heißen, daß die ArbeitnehmerInnen immer höhere Beiträge zahlen, während sich die Kapitalisten (mit hohen Profiten) davonstehlen. Dauerhafte Lösungen können aber nur auf Kosten ihrer Profite gehen - ein Faktum, das ihren erbitterten Widerstand hervorrufen wird und daher nicht durch Bitten, sondern nur durch geeintes Kämpfen erreicht werden kann.

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