Kämpfen statt Warten!

Auch in der Werbungs- und Marktkommunikationsbranche verschleppen Unternehmen die KV-Verhandlungen!
Irene Müller, Betriebsratsvorsitzende Wohnservice-Wien

Jahrzehntelang war es Teil österreichischer Gewerkschaftstradition, dass die jährlichen Gehaltsabschlüsse meistens zu niedrig und ohne Auseinandersetzungen auf der Straße erreicht wurden. Ein Blick auf die heurigen Kollektivvertrags-Verhandlungen zeigt: Diese politische (Un-)„Kultur“ ist Geschichte, auch in der Werbungs- und Marktkommunikationsbranche.

Mit einem „Angebot“ der ArbeitgeberInnenseite unter der Inflationsgrenze von 3,3% ging die letzte Verhandlungsrunde im Dezember zu Ende. Seither war kein Verhandlungstermin mehr zu bekommen. Wieso?

Unsere Branche ist schwach organisiert. Es gibt wenige Gewerkschaftsmitglieder und kaum Kampferfahrung. Dazu kommt ein hoher Anteil an prekär Beschäftigten ohne arbeitsrechtliche Absicherung. Offensichtlich wollen die Unternehmen diese Schwäche Ausnutzen um eine Nulllohnrunde durchzusetzen.

Viele KollegInnen wollen das nicht länger hinnehmen. Auf einer BetriebsrätInnenkonferenz im Mai wurden Aktionen beschlossen, sollte es keine weiteren Verhandlungen geben bzw. die Unternehmen den wesentlichen Forderungen nicht nachkommen. Dazu gehört eine Gehaltserhöhung, die die finanzielle Situation trotz massiver Preissteigerung spürbar verbessert. In vielen Betrieben übersteigen die tatsächlichen Gehälter die niedrigen KV-Mindestgehälter, wodurch die jährlichen Gehaltsabschlüsse von den Überzahlungen „aufgesogen“ wurden. Eine unverzichtbare Forderung ist daher, dass sich Gehaltsabschlüsse ab sofort auf die tatsächlichen Gehälter auswirken.

Um echte Gehaltserhöhungen und Verbesserungen wie Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen, müssen wir kampffähig werden. Es braucht gemeinsame öffentliche, sowie innterbetriebliche Aktionen, bis hin zu Streiks.

Als ArbeitnehmerInnen riskieren wir dabei oft viel. Daher ist es wichtig, dass alle Betroffenen mitentscheiden können. Dies gilt auch für Verhandlungsergebnisse. Sie müssen vor Abschluss einer demokratischen Urabstimmung in den Betrieben unterzogen werden.

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