Diskriminierung jetzt beenden!

Michael Gehmacher

„Behinderung“: Ein gemeinsamer Kampf für die volle rechtliche Gleichstellung ist nötig!

Alle sozialpolitischen Leistungen und rechtlichen Verbesserungen, die es gibt, mussten hart erkämpft werden. Menschen mit einer "Behinderung" bzw. „besonderen Bedürfnissen“ sind in vielen Bereichen stark benachteiligt. Denn im Kapitalismus zählt die Leistung und die Verwertbarkeit. Das trifft auch Menschen ohne Behinderung, wenn sie einmal nicht so "leistungsfähig" sind. Menschliche Bedürfnisse und der soziale Beitrag zum Funktionieren einer Gesellschaft sind zweitrangig. Die Diskriminierung ist vielseitig: Ein Beispiel ist das "Top Jugendticket" für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Menschen in Ausbildung können für einen Aufpreis von 60 Euro alle Öffis in den drei Bundesländern benützen. Vielen behinderten Menschen wird dieses Recht verwehrt, auch wenn sie jung genug sind und ein extrem niedriges Einkommen haben. Menschen in "geschützten Werkstätten" u.ä. können diese Reglung nicht in Anspruch nehmen, weil ihre Arbeit nicht als Arbeit gilt. Oft bekommen sie für 40 Stunden Arbeit nur ein „Taschengeld“ von maximal 100.- - aber haben keinen Anspruch auf das Top Jugendticket, sondern zahlen voll für die Öffis.

Es geht wie immer ums Geld: Ca. 4,7 Millionen "kostet" die Subvention des Tickets aus dem "Familienlastenausgleichsfonds - FLAF" für hunderttausende SchülerInnen, Lehrlinge usw. Kern & Co. versprechen den KapitalistInnen permanent, dass sie weniger in den FLAF einzahlen müssen. Gespart wird als erstes bei denen, die sich am schlechtesten wehren können. Doch letztlich geht es um uns alle!

Mindestlohn für Menschen in geschützten Werkstätten!

Rund 40.00 Menschen arbeiten als " Behinderte" in geschützten Werkstätten. Diese Einrichtungen werden von diversen Sozialorganisationen geführt. Dort wird u.a. für Kantinen gekocht, Industriearbeiten verrichtet, teuer verkaufte Bilder gemalt... Offiziell gilt diese durchaus profitable Arbeit weder als Ausbildung noch als Arbeit. Daher erhalten die Arbeitskräfte nur ein Taschengeld. Ein Recht auf Pension und Arbeitslosengeld gibt es nicht und das Recht auf Urlaub ist stark eingeschränkt. Die Folge: viele KollegInnen müssen bis kurz vorm Tod arbeiten. "Sie zahlen in keine Versicherung ein" lautet die Ausrede der Politik. Wir meinen: Es ist höchste Zeit, dass der ÖGB die betroffenen KollegInnen, die sich immer wieder wehren, im Kampf für volle rechtliche Gleichstellung mit anderen ArbeitnehmerInnen unterstützt.

Gelockerter Kündigungsschutz vergrößert das Problem

Über 100.000 "begünstigte behinderte" Beschäftigte gibt es, und es werden mehr. Oft geht es um Menschen, die durch Krankheit oder Unfall zu "Behinderten" wurden. Arbeiten bringt im Kapitalismus und vermehrt mit steigendem Druck eine Reihe von Gebrechen mit sich (z.B. psychische Beeinträchtigungen oder Zerstörung des Bewegungsapparates). Der Kündigungsschutz wird Unternehmen mit vielen finanziellen Förderungen versüßt. Trotzdem steigt die Zahl der arbeitslosen "begünstigt Behinderten". Als "Gegenmaßnahme" wurde 2011 der Kündigungsschutz gelockert, er gilt für neue Dienstverhältnisse erst nach vier Jahren. Ergebnis: Obwohl es mehr "begünstigte Behinderte" gibt, haben weniger einen Job. Obwohl die Maßnahme offensichtlich nicht funktioniert, wird sie jetzt für ältere Beschäftigte mit demselben Argument wiederholt. 

 

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