Am Beispiel der deutschen NPD: Wie der Staat versagt

Ein drastisches Beispiel für die Untauglichkeit staatlicher Mitteln im Kampf gegen Rechts liefert Deutschland mit dem Verbotsverfahren gegen die faschistische NPD (auch mit der hat der BFJ Verbindungen). Diese Aktion der SPD-Grün-Regierung endete in einem Desaster. Im Zuge des Verfahrens wurde bekannt, dass der Staat selbst über sogenannte "V-Männer" innerhalb der NPD aktiv war. Dies führte ganz praktisch zur Stärkung der faschistischen Kraft. Eine Bundestags-Abgeordnete meinte in einem Interview der Tageszeitung "Junge Welt" 2002: "Man kann sicher sagen, dass hier eine staatliche Struktur mit einer neofaschistischen Organisation kooperiert hat. In den Vorständen der NPD war jeder siebte ein V-Mann. Diese V-Leute haben keine Straftaten verhindert, sondern waren nachweisbar selbst an Straftaten beteiligt." 2003 beendeten die zuständigen Richter dieses Verbotsverfahren abschlägig. Darauf zu hoffen, durch staatliche Verbote könnte die braune Gefahr gebannt werden, erwies sich als falsch. Überdies merkt unsere deutsche Schwesterorganisation "Sozialistische Alternative" an: "Gleichzeitig werden NPD-Aufmärsche weiterhin genehmigt und oftmals durch brutale Polizeieinsätze gegen AntifaschistInnen durchgesetzt." (aus dem Programm zur Bundestagswahl 2002). Der bekannte Nazi-Aussteiger und Aktivist der "Sozialistischen Alternative" Jörg Fischer berichtet am 15. Juni von den Ergebnissen faschistischer Organisationen bei den Wahlen am 13. Juni 2004: Die NPD ist "offenkundig aus dem durch den Verfassungsschutz zum Scheitern gebrachten Verbotsverfahren zumindest mittelfristig gestärkt hervorgegangen."

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