Verfassungsschutzbericht 09:

Staat auf dem rechten Auge blind
Katharina Bergmaier

Im Juli erschien der Verfassungsschutzbericht 09. Trotz der Zunahme der rechtsextremen Gefahr und dem immer offeneren Agieren rechtsextremer Gruppierungen spielt der Verfassungsschutzbericht die Aktivität, Gewalttätigkeit und Gefährlichkeit der rechtsextremen Szene völlig herunter, von Rechtsextremismus gehe keine akute Bedrohung aus und die rechte Szene sei klein und politisch isoliert, so O-Ton des diesjährigen VS-Berichtes.

Tendenziös bis zur Lächerlichkeit

Gleichzeitig werden im VS-Bericht die linksextreme und Tierrechtsszene kriminalisiert und mit Rechtsextremismus gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung ist nicht nur inhaltlich absurd und in dieser Hinsicht nicht mehr als ein von konservativen Theorien geprägtes "Statement". Selbst nach der eigenen Datenlage des BMI zeigt die Statistik der verübten strafbaren Handlungen auf, dass Rechtsextreme um ein Vielfaches (!) mehr strafbare Handlung als alle anderen erwähnten Gruppen setzen! Und während auf der linken und der Tierrechtsseite "politische Kriminalität"  vor allem Sachbeschädigungen (Klebeaktionen etc…) beinhaltet, handelt es sich bei den Taten Rechter auch zu einem nicht geringen Teil um Gewaltverbrechen. Dazu kommt noch, dass viele politisch rechts motivierte Gewaltaktionen durch die zuständigen PolizistInnen gar nicht als rechtsextrem bzw. rassistisch motiviert gezählt werden und somit nicht in die Gewaltstatistik der Rechtsextremen eingehen. Alles in allem wiederholt sich im VS-Bericht also die von Staat und Behörden wohlbekannte systematische Verharmlosung der rechtsextremen Szene. Die erklärten Feinde stehen auf der linken Seite, linke politische Bewegungen werden kriminalisiert, während die Rechtsextreme offen agieren kann und auch permanent verharmlost wird, was auch die jüngsten politischen Ereignisse zeigen. Und: Die FPÖ - eine Partei mit nachgewiesenen Querverbindungen zum militanten (auch internationalen) Rechtsextremismus kommt im Bericht des BMI erst gar nicht vor...

Erscheint in Zeitungsausgabe: