Outsourcing im Betrieb: Ein Bericht

Sven Hilberth

“Outsourcen” heißt bei vielen Betrieben die Devise, um weitere Einsparungen im Personalbereich vorzunehmen. Was man hier macht, ist schlicht und einfach Arbeitskräfte durch andere Firmen anstellen zu lassen und diese Firma zu beauftragen, nun diese Arbeiten extern durchzuführen. Häufig kommt es dadurch zu einer Verschlechterung des Kollektivvertrages und somit zu geringerem Verdienst. Was das bedeutet, sei hier an einem kleinen Beispiel illustriert.
Auch in unserer Firma, bei “webfreetv.com” gibt es Outsourcing. Nach längerer Krankheit unserer Putzfrau wurde sie an ihrem ersten Arbeitstag gekündigt. Offizielle Begründung: Sie könne ja wieder krank werden und somit der Firma weitere Mehrkosten verursachen. Eigentlich ging es nur um Einsparungsmaßnahmen. Da die Firmenleitung auf den Widerspruch des Betriebsrates zur Kündigung nicht reagierte, wollte der Betriebsrat Klage wegen Sozialwidrigkeit einreichen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Also wandten wir uns an die Arbeiterkammer, um eine Rechtsvertretung zu organisieren. Die Auskunft von der AK war, dass die Klage keine Chance haben werde. Wenn es sich um eine leitende Angestellte handle, mit überdurchschnittlichem Gehalt, wäre es etwas anderes, aber eine schlecht bezahlte Putzfrau, Mitte 40, Polin ...  Außerdem bezweifelte der “Kollege” von der AK-Rechtsabteilung, dass die AK nach Prüfung des Falles überhaupt für eine Rechtsvertretung zur Verfügung stehen würde. Nach längeren Verhandlungen mit unserer Gewerkschaft, der KMSfB, war diese bereit, beim Arbeits- und Sozialgericht im Prozess die Vertretung zu übernehmen. Die Klageschrift mußten wir allerdings noch selbst verfassen. Vor dem Hintergrund der Klage kam es zu neuen Verhandlungen mit der Geschäftsführung um die Stelle. Insofern hat unser Schritt in jedem Fall  etwas genützt. Es kam schließlich es zu einer Einigung, die eine Reduktion der Pflichten und der Arbeitszeit von 40 auf 35 Stunden bei gleichzeitiger geringer Stundenlohnerhöhung vorsieht. Nicht zuletzt durch die enttäuschende Haltung der AK erschien das der maximal zu erreichende Kompromiß - die Klage wurde  zurückgezogen. Ein Kompromiss mit herben Beigeschmack aber.
Außerdem werden durch solche finanziellen Einschränkungen LohnempfängerInnen geradezu dazu verleitet, sich zusätzlich schwarz Geld dazuzuverdienen, um wieder auf den vorherigen Verdienst zu kommen. Doch der tagtägliche Kampf im Betrieb um verbesserte Arbeitsbedingungen geht weiter.

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