Oberösterreichischer Landtag beschließt niedrigere Lohnerhöhung bei Landes- und Gemeindebediensteten

Gerhard Ziegler

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen beschloss der oö. Landtag auf seiner letzten Sitzung ein neues Landes-Dienstrechtsgesetz, das für die Landes- und Gemeindebediensteten eine Reihe von Kürzungen mit sich bringt. Einzig die SPÖ stimmte dagegen.

Vor allem die Regelung, wonach den oö. Landes- und Gemeindebediensteten die für 2012 auszuhandelnde generelle Lohnerhöhung für Staatsbedienstete um 1 % gekürzt wird, stößt zu Recht auf breite Ablehnung. Schon in den letzten Jahren gab es auch im Öffentlichen Dienst Reallohnerhöhungen, nun soll noch mehr gekürtzt werden!

Außerdem trifft diese Kürzung nicht nur die Landes- und Gemeindebediensteten sondern eine Reihe weiterer Beschäftigter, wie die der landeseigenen Spitäler, die in der GESPAG zusammengefasst sind, und die Beschäftigten in den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen wie der Caritas, deren Gehaltserhöhungen sich an den oö. Beamtengehältern orientieren.

Nicht zuletzt schafft dieser Landtagsbeschluss ein gefährliches „Vorbild“, denn er stellt einen Angriff des Staates gegen die Gewerkschaften und Kollektivverträge dar. Wohl nicht zufällig wird ein solcher Angriff bei den Öffentliche Bediensteten gestartet (und dabei noch groß als „Verwaltungsreform“ verkauft), werden doch hier alte – und von Medien und Politik fleißig geschürte – Vorurteile gegen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bedient. So setzt Landesrat Hiesl, der für die Landesverwaltung zuständig ist, darauf, dass er mit seiner Aussage „…Aber klar ist, dass auch der öffentliche Dienst seinen Beitrag zum Sparen leisten muss“ auf breite Zustimmung stößt.

Dass die Grünen bei einem solchen Beschluss wieder einmal auf der falschen Seite stehen, wundert mittlerweile kaum mehr. Bezeichnend aber auch, dass die führenden schwarzen Personalvertreter im Landesdienst und bei der GESPAG, Csar und Schwarzbauer, kein Problem darin sehen, mit ihrer Zustimmung ihrer Basis in den Rücken zu fallen.

Die SPÖ hat vorerst dagegen gestimmt. Doch ist die Frage, wie sie sich in den von ihr regierten Städten verhalten wird. Einerseits gilt die Kürzung auch für die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr. Dort hätte allerdings der Gemeinderat – und damit auch die SPÖ - die Möglichkeit, ein eigenes Gesetz zu beschließen, das in seinem Bereich das Landesgesetz wieder aufhebt. Und natürlich kann sich eine Partei auch weigern, ein derartiges Gesetz zu exekutieren. Doch auch das ist von der SPÖ nicht zu erwarten.

Vor allem die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) und die GPA-djp sowie der ÖGB halten dagegen. Der ÖGB-Landesvorsitzende Johann Kalliauer stellt fest: „Erstens ist es dreist, diesen Mechanismus zu beschließen, ohne zu wissen, was bei den Beamtenlohnrunden herauskommen wird. Zweitens ist es extrem ungerecht, dass eine kleine Gemeindearbeiterin ebenso auf ein Prozent Lohnerhöhung verzichten soll, wie ein hoher Beamter, denn diese einmalige Reduktion wirkt sich nachhaltig negativ auf die Gehaltsentwicklung aus. Und drittens wehren wir uns strikt gegen gesetzlich verordneten Gehaltsverzicht“.

Die GPA-djp kritisiert vor allem, dass auch die Beschäftigten in den Caritas-Kindergärten und anderen privaten Einrichtungen von den Kürzungen betroffen sein werden. Die GdG hat in einer Unterschriftsaktion in nur drei Tagen 16.600 Protestunterschriften gegen das Kürzungspaket gesammelt. Das entspricht etwa 60 % der Mitglieder. Der Landesvorsitzende der GdG, Haudum, gibt sich auch wortstark: „Wir werden eine ‚Mindervalorisierung‘ von einem Prozent nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist ein dreister Eingriff in die Kompetenz für Gehaltsverhandlungen. Unsere Vertragspartner sind der Gemeinde- und der Städtebund, man will mit einem Landesgesetz drüberfahren.“

Tatsächlich bedeutet das neue Gesetz, neben den schmerzlichen Einschnitten für eine ganze Reihe von ArbeitnehmerInnen, einen direkten Angriff auf das ureigendste gewerkschaftliche Grundrecht, Kollektivverträge auszuhandeln. Darum müsste es auch im Interesse aller Gewerkschaften liegen, dass das Gesetz zurückgenommen werden muss. Doch nur eine – wenn auch noch so imposante – Unterschriftensammlung wird dazu wenig sein. Die einzig richtige Antwort wäre, in einer konzertierten Aktion aller Gewerkschaften konkrete Kampfmaßnahmen vorzubereiten.