Kriminalisierung von Protesten

Karin Wottawa

Nach den Freisprüchen in den TierschützerInnenverfahren, die gegen AktivistInnen des VGT geführt wurden, wurden jetzt von der Staatsanwaltschaft neue Beschuldigungen erhoben: Die Kampagnen und Demos erfüllten den Tatbestand der „gefährlichen Drohung und Nötigung“ von Firmeninhabern, es sei ein Eingriff in die Gewerbefreiheit.

Diese Argumentation zeigt, wo der Staat hin will. Profit und Konzerninteressen werden höher bewertet als politische und soziale Rechte. Der Staat schützt die KapitalistInnen. Und, ein Schuldspruch stellt sich – auf einer breiteren Sicht – massiv gegen das Demonstrationsrecht und alle politischen Proteste. Jede gewerkschaftliche Kundgebung, die gegen Kürzungen oder Jobabbau vor einem Betrieb organisiert wird, kann damit kriminalisiert werden. Ein Schuldspruch ist ein offener Schritt in Richtung der Einschränkung von politischen Rechten, die politisch verteidigt werden müssen.