Anti-Nazi-Arbeit der SLP bestätigt!

Verfassungsgericht entscheidet, dass politische Demonstrationen bei Gefahr von nationalsozialistischer Wiederbetätigung von den Behörden untersagt werden müssen.

Die SLP mobilisiert seit längerem gegen die Aktivitäten des neonazistischen BFJ. Dieser versucht - ausgehend von Oberösterreich - eine gefährliche Neonazi-Kaderorganisation aufzubauen. Im Zuge dessen kam es am 18. März 2006 in Ried im Innkreis zum seit langem größten Naziaufmarsch in Österreich. Die Behörden griffen nicht ein. Als der BFJ für 27. Mai 2006 erneut zu einer Demonstration in Ried aufrief, startete die SLP eine Mobilisierung dagegen. Was taten die Behörden? Sie untersagten zwar korrekterweise die Kundgebung des BFJ, auf der mit rassistischer und neonazistischer Propaganda zu rechnen war. Gleichzeitig versuchten sie, die antifaschistische Kundgebung der SLP ebenso zu verbieten. Rassistische und neonazistische Hetze wurde von den Rieder Behörden skandalöser Weise mit antifaschistischer Arbeit gleichgesetzt. Vor Ort durften die BFJ’ler dann zwar ungehindert durch Ried marschieren, aber zwei AktivistInnen der SLP wurden von der Rieder Polizei festgenommen, als sie versuchten, diesen rechten Aufmarsch zu stoppen. Soviel zum Antifaschismus der Rieder Behörden.

Juristisches Nachspiel

Den Einsprüchen der SLP gegen die Untersagung der Kundgebungen mussten die Behörden in Folge stattgeben. Auch die Anzeigen gegen die festgenommenen AntifaschistInnen mussten fallen gelassen werden. Ein Bescheid des Verfassungsgerichtshofes vom 16. März 2007 zeigt, WIE falsch sich die Rieder Behörden verhalten haben – und wie sie künftig zu agieren haben. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest “Politische Demonstrationen müssen bei Gefahr von NS-Wiederbetätigung von den Behörden untersagt werden” (http://www.vfgh.gv.at/cms/ vfgh-site/entscheid.html?periode=this).

Der Verfassungsgerichtshof weist darauf hin, dass es bereits bei der Demonstration am 18. März 06 zur Verwendung von “Schlagworten nationalsozialistischer Prägung” gekommen war. Vor dem Hintergrund, dass zur Zeit drei BFJ-Aktivisten wegen des Verdachtes auf nationalsozialistische Wiederbetätigung in Untersuchungshaft sind, macht das deutlich, wo diese Organisation und ihre AktivistInnen politisch stehen.

Urteil gut - Aktivität besser

Natürlich freut es uns, wenn Gerichte und selbst Behörden einsehen müssen, dass es nötig ist, gegen die rechte Gefahr vorzugehen. Die Untersagung der BFJ-Demonstration am 27. Mai 2006 hätte es nicht gegeben, wenn die SLP nicht zu einer antifaschistischen Gegenkundgebung aufgerufen hätte. Und das war die Grundlage, auf der der Verfassungsgerichtshof überhaupt erst sein Urteil gefällt hat. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass es nicht reicht, sich darauf zu verlassen, dass Polizei und Gerichte die Nazis einbremsen und bekämpfen. Erfahrungen mit rassistischen PolizistInnen, mit der Untersagung antifaschistischer Aktivitäten, mit dem Wegschauen der Behörden bei rechtsextremen und neonazistischen Aktivitäten machen deutlich, dass wir uns auf sie nicht verlassen können. Gerade jetzt gilt es aktiv zu werden.

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