„Inhärente Missbrauchsgefahr“

Jenseits des Rechtsstaats: Mit dem neuen Polizeigesetz soll jeder Widerstand kriminalisiert werden.
Alexander Svojtko

Selten noch waren alle BegutachterInnen so einig: Durch die vorgeschlagene Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) „würden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in rechtsstaatlich bedenklicher Weise erweitert, ohne dass auch nur im Ansatz ausreichende Schutz- und Kontrollmechanismen vorgesehen wären“; das schreibt in seiner Stellungnahme zum Entwurf etwa der Österreichische Rechtsanwaltkammertag. Und der ist nicht die Standesvertretung geprüfter, sich jeder Ordnung widersetzender Outlaws.

Unter dem Deckmantel der „Terrorismusprävention“ gerät mensch, geht es nach dem Entwurf, unter Generalverdacht: so soll es den Polizeibehörden zukünftig gestattet sein, auch sensible Daten ohne richterlichen Beschluss zu sammeln und zu verknüpfen; Handyortung durch die Polizei soll erleichtert werden – selbst von Peilsendern ist die Rede. Zum Drüberstreuen wird auch noch die Verwendung „polizeitypischer graphischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden oder Polizeikommanden“ unter Strafe gestellt; selbst Karikaturen würden somit kriminalisiert – davon hat nicht einmal der Präsident Pilch aus „Kottan ermittelt“ zu träumen gewagt. Das Innenministerium tut das freilich schon. Und all das soll einhergehen mit einer Verschärfung des Strafrechts, das sich in § 282a (2) bei aller Schwammigkeit auch auf „das allgemeine Rechtsempfinden“ bezieht.

Die „Strategie“ dahinter ist offensichtlich: Vor dem Hintergrund weltweit zunehmender Proteste und sich zuspitzender Klassenkämpfe, sowie angesichts des auch hierzulande zu erwartenden Widerstands gegen „Schuldenbremsen“ und Sparpakete, rüsten die herrschenden Eliten auf. Überwachung, Bestrafung und die allgemeine Aushöhlung „bürgerlicher“ Rechte im Namen der „Terrorismusprävention“ sollen in Wirklichkeit jede wirksame Opposition gegen das System Kapitalismus von Vornherein verhindern. Wer glaubt, es würde nicht so heiß gegessen, irrt: § 278 StGB und der TierschützerInnen-Prozess haben das bewiesen.