Vor 30 Jahren...

Sarah Lammer

Die UNO-Kinderrechtskonvention, die am 20.11.1989 einstimmig beschlossen wurde, umfasst zehn Grundrechte zum Schutz von Kindern. Offiziell werden diese  von mehr Staaten unterstützt als alle anderen UN-Vereinbarungen. Dass dies eher ein symbolischer Akt als ein verbindlicher Vertrag ist, zeigt der Weltkindergipfel im Jahr 2000, der die ernüchternde Bilanz zieht: „Zehn Jahre nach Einführung der UNO-Kinderrechte hat sich die Welt für Kinder und Jugendliche nicht verbessert“. Für ein Ende des Sozialabbaus und ausreichend Finanzierung für Kinder- und Jugendeinrichtungen können wir uns nicht auf UNO & Co. verlassen, dass müssen wir selbst erkämpfen.

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