Umlageverfahren contra Kapitaldeckungsprinzip

Welches Modell für wen?

Für die Pensionsversicherung werden verschiedene Modelle angeboten, die von verschiedenen politischen Gruppen - je nach ihrer Interessenslage - unterstützt werden.

Das Umlageverfahren:

Im Rahmen des sogenannten Generationenvertrages werden im in Österreich gültigen „Umlageverfahren“ die jeweils laufenden Pensionen von den momentan Erwerbstätigen finanziert, die dadurch wiederum eigene Pensionsansprüche erwerben.

Das Kapitaldeckelungsprinzip:

Dieses wird von Privatversicherungen angewandt, wobei dazu Pensionsfonds entweder vom jeweiligen Unternehmen für „seine“ Beschäftigten errichtet werden oder von eigenen Versicherungsgesellschaften. Die Pensionen werden aus den verzinsten Beiträgen der jeweiligen Versicherten selbst finanziert. Die Versicherten haben dadurch allerdings einerseits das Risiko der Inflation, die ihre Beiträge entwertet, zu tragen. Andererseits ist die Veranlagung großteils spekulativer Natur, niedrige Gewinne oder Verluste verringern die Versicherungsleistungen. In der Praxis dienen die so entstandenen Pensionsfonds häufig dazu, für Unternehmen billiges Kapital bereitzustellen oder auch zu Spekulationszwecken. In den USA und in Japan, wo derartige Pensionsfonds bzw. Sparkassen zusammenbrachen, mußte der Staat einspringen, um die Pensionen zu retten (das heißt mittels Steuereinnahmen, die wieder zum großen Teil von den ArbeitnehmerInnen bezahlt wurden). Ein Modell also, das eine weitere Umverteilung hin zu den Kapitalisten bringt.
Die gesetzliche Sozialversicherung ist „gesellschaftlich billiger“, sie kommt mit einem Verwaltungsaufwand von unter 2% der Beitragseinnahmen aus, während dieser bei Privatversicherungen und Pensionsfonds bei ca. 30% liegt.

Das 3- bzw. 4-Säulen-Modell:

Das vor allem von FPÖ und Liberalen geforderte 3- bzw. 4-Säulenmodell führt zu einer Verstärkung des Kapitaldeckelungsprinzips. Dieses sieht vor, daß sich die Pensionen künftig aus 3 Elementen zusammensetzen sollen:

  • der gesetzlichen Pension aus der Sozialversicherung (natürlich wesentlich niedriger als bisher),
  • betrieblichen Zusatzpensionen (mittels firmeneigener Pensionsfonds = ein billiger Kredit für das Unternehmen)
  • und der „privaten Eigenvorsorge“.
  • die FPÖ schlägt als 4. Säule vor, daß auch im Alter noch gearbeitet werden „darf“.

Diese Modelle lösen kein einziges Problem der Sicherung der Pensionen, sie machen die Verantwortung der Altersversorgung nur von einer gesellschaflich geregelten Frage zu einem Problem jedes/jeder einzelnen. Argumentiert wird dafür z.B. mit den steigenden Lohnnebenkosten, die u.a. durch die Beiträge zur Pensionsversicherung verursacht werden.
Aber warum sollten die Unternehmer, wenn sie eine Senkung der Lohnnebenkosten anstreben, statt dessen ihren Beschäftigten betriebliche Zusatzpensionen gewähren? Solche Leistungen werden nur  gutverdienenden, hoch in der Unternehmenshierarchie tätigen Beschäftigten gewährt. Diese Maßnahme macht daher Pensionen, die es ermöglichen, den Lebensstandard auch nur annähernd zu halten, zu einem Privileg der Besserverdienenden. Dasselbe gilt für die private Eigenvorsorge. Auch diese Option wird und kann in der Regel nur von Gutverdienenden ergriffen werden.
Und: das grundlegende Problem, einen erhöhten Pensionsaufwand zu finanzieren, wird mit diesen Modellen nicht besser gelöst, als mit einer Beitragserhöhung im Rahmen der Sozialversicherung. Daß die Beiträge dann statt an eine an drei verschiedene Versicherungen abgeführt werden, erhöht lediglich den Verwaltungsaufwand und die Unsicherheit über die genaue Höhe der Pension. 

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