Landesvorstand der WASG Berlin abgesetzt II

Wir dokumentieren den gefassten Beschluss des WASG-Bundesvorstands
WASG-Bundesvorstand
  1. Der Bundesvorstand der Partei Arbeit und soziale

    Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) (nachfolgend Bundesvorstand)

    hat auf seiner Sitzung am 13.05.2006 in Fürth beschlossen:
    1.

    Der Vorstand des Landesverbandes Berlin der Partei Arbeit und soziale

    Gerechtigkeit - Die Wahlalternative - (WASG)(nachfolgend

    Landesvorstand) wird mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben. Dem

    Landesvorstand wird verboten, die Aufgaben des Landesverbandes Berlin

    der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative

    (WASG) (nachfolgend Landesverband) und die Aufgaben des

    Landesvorstandes wahrzunehmen insbesondere Landesparteitage

    einzuberufen bzw. durchzuführen.

  2. 2. Dem Landesvorstand ist es mit sofortiger Wirkung

    untersagt, im Rechtsverkehr gegenüber Dritten und Mitgliedern der

    Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG)

    Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Landesverband Berlin

    der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit -Die Wahlalternative-

    (WASG) (nachfolgend Landesverband) abzugeben oder entgegenzunehmen. Dem

    Landesvorstand wird verboten, über das Vermögen des Landesverbandes zu

    verfügen. Es wird eine Postsperre angeordnet. Dem Landesvorstand wird

    die Schlüsselgewalt entzogen. Dem Landesvorstand wird es untersagt, im

    Namen des Landesverbandes Presseerklärungen abzugeben.

  3. 3. Der Landesvorstand wird verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz

    befindlichen Parteiunterlagen und Vermögenswerte des Landesverbandes an

    den Bundesvorstand sowie sämtliche in seinem Besitz befindlichen

    Schlüssel zu allen Räumlichkeiten der Partei bzw. des Landesverbandes

    herauszugeben und alle notwendigen Erklärungen und Auskünfte zur

    Umsetzung dieses Beschlusses abzugeben. Die Herausgabe kann auch an

    einen vom Bundesvorstand ernannten Beauftragten erfolgen.

  4. 4. Der Bundesvorstand bestellt hiermit zum Beauftragten Herrn Hüseyin

    Aydin, stellvertretend Peter Vetter, mit der Aufgabe, bis zur Wahl

    eines ordentlichen Landesvorstandes den Landesverband zu führen,

    insbesondere die Geschäfte des Landesverbandes und die Geschäfte des

    Landesvorstandes zu führen

  5. 5. Der Beauftragte erhält

    hiermit im Rahmen der Satzungen der Partei Arbeit und soziale

    Gerechtigkeit-Die Wahlalternative (WASG) sowie des Landesverbandes

    Generalvollmacht zur Vertretung des Landesverbandes im Rechtsverkehr

    gegenüber Dritten und Mitgliedern der Partei Arbeit und soziale

    Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) insbesondere zur Abgabe und

    Entgegennahme von Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den

    Landesverband, Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Post,

    Parteiunterlagen und sonstiger Unterlagen und Sendungen und zur

    Erfüllung aller Aufgaben des Landesvorstandes und Landesverbandes.

    Er/Sie darf hierzu alle erforderlichen Maßnahmen treffen und

    durchführen. Der/die Beauftragte ist berechtigt, Landesparteitage

    einzuberufen oder bereits einberufene Landesparteitage zu verlegen oder

    festzulegen, dass diese nicht stattfinden.

  6. 6. Der

    Beauftragte ist insbesondere befugt, über das Vermögen des

    Landesverbandes zu verfügen, Kontoguthaben, Forderungen und sonstige

    Vermögenswerte sowie Parteiunterlagen und sonstige Sachen Schlüssel des

    Landesverbandes einzuziehen sowie aus dem Vermögen des Landesverbandes

    die aus seiner Beauftragung entstehenden Kosten zu decken.

  7. 7. Der Beauftragte ist insbesondere berechtigt, gegenüber dem

    Landeswahlleiter Berlin Erklärungen mit Wirkung für oder gegen den

    Landesverband abzugeben oder zurückzunehmen bzw. Anträge mit Wirkung

    für oder gegen den Landesverband zu stellen bzw. zurückzunehmen. Der

    Beauftragte ist berechtigt und bevollmächtigt, für den Landesverband

    bei dem Landeswahlleiter Berlin eingereichte Wahlbeteiligungsanzeigen

    und Wahlvorschläge zurückzuziehen.

  8. 8. Die für den

    Landesverband bei dem Landeswahlleiter Berlin eingereichte

    Wahlbeteiligungsanzeige sowie die eingereichten Wahlvorschläge zur

    Abgeordnetenhauswahl im September 2006 werden gegenüber dem

    Landeswahlleiter Berlin zurück genommen. Die Erklärung erfolgt durch

    den Bundesvorstand und den/die Bundesbeauftragte.