Zivis: auch wir haben ein Recht auf Krankenstand!

Moritz Erkl

Innenministerin Maria Fekter plant für 2010 einen weiteren Angriff auf die Rechte der Zivildienstleistenden: Mithilfe einer Novelle im Zivildienstgesetz möchte sie Zivildiener, welche länger als drei Tage im Krankenstand sind, dazu verpflichten die nachfolgenden Tage im Krankenstand nachzuarbeiten, folglich den Zivildienst verlängern!
Dies wäre eine weitere Beschneidung der ohnehin schon geringen Rechte der Zivildiener. Fekter möchte mit der Novelle „Simulanten“ vorbeugen, die ihre Zeit "im Krankenstand absitzen". Weiters beruft sich Fekter auf die Beschwerden verschiedener Organisationen, welche über Personalmangel klagen.
Doch was wären die Folgen dieser weiteren Begrenzung der Rechte der Zivildiener?
Um einer Verlängerung der Arbeitszeit zu entgehen, würden viele "Zivis" krank in der Arbeit erscheinen und somit auch die Gesundheit anderer gefährden. Jeder Mensch hat das Recht im Falle einer Krankheit Zuhause zu bleiben. Die geplante Novelle könnte außerdem weite Angriffe auf das Recht des Krankenstandes zur Folge haben.
Um etwaigen „Simulanten“ vorzubeugen, ist es keine Lösung ihnen Strafen aufzlegen. Im Gegenteil, der Grund dafür sind die schlechten Arbeitsbedingungen, wie z. B. ungenügende Bezahlung und zu lange Arbeitszeiten! Die überwiegende Mehrheit der Zivildiener ist sehr gut motiviert und leistet wichtige und gute Arbeit. Es kann natürlich manche geben, deren Motivation weniger hoch ist. Das liegt aber an strukturellen Problemen und ist nicht die Schuld der Zivildiener.
Zivildiener sind überdies auch nicht da um Personalmangel abzumildern. Um dieses Problem zu lösen mussten dem Sozialbereich mehr Gelder bewilligt werden, damit mehr reguläres Personal eingestellt werden kann.
Bereits jetzt bestehen ausreichend Möglichkeiten Zivildiener, die sich krank stellen zu überprüfen und zurück zur Arbeit zu holen. Laut Zivildienstgesetz hat jede Einrichtung ausreichend  Möglichkeit dazu [ § 23 c. (2)] "Im Falle der Dienstverhinderung durch Krankheit ist der Zivildienstleistende verpflichtet,
1. seinem Vorgesetzten den Ort seines Aufenthaltes während der Dienstverhinderung bekanntzugeben und
2. sich spätestens am nächstfolgenden Werktag der Untersuchung durch einen Arzt zu unterziehen und die von ihm ausgestellte Bescheinigung über Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung innerhalb von zwei weiteren Tagen der Einrichtung zu übermitteln sowie
3. sich im Falle einer Dienstverhinderung über Auftrag des Vorgesetzten einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Einrichtung zu unterziehen."
Wenn die Trägerorganisationen diese Form der – an sich schon fragwürdigen – Überwachung von Zivildienern nicht nutzen ist ihnen selbst nicht mehr zu helfen. Weitere Angriffe auf die Rechte von Zivis sind grundsätzlich abzulehnen.
Aktuell sind Protestmaßnahmen der Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich geplant. Es geht um einen anständigen Kollektivvertrag. Es ergäben sich hervorragende Möglichkeiten die Kämpfe der Beschäftigten mit den Anliegen der Zivildiener zu verbinden.  

  • Beibehaltung des Rechtes der Zivildiener auf Krankenstand.
  • Stärkere finanzielle Förderung der Zivildienstträgerorganisationen, damit diese ausreichend reguläres Personal einstellen können
  • kollektivvertragliche Bezahlung von Zivildienern.
  • die Gewerkschaft muss Beschäftigte im Sozialbereich und Zivildiener gemeinsam mobilisieren.
* Moritz Erkl leistet derzeit seinen Zivildienst bei der Lebenshilfe Salzburg gGmbH