Verstaatlichung nach 1945: Zur Rettung des Kapitalismus, nicht zur Errichtung des Sozialismus

„…dass mit diesem Verstaatlichungsgesetz der Kapitalismus in Österreich gerettet wurde.“ (Erwin Scharf)
Sonja Grusch

Österreich, so glaubten manche in den USA früher, gehöre ja eigentlich zum Ostblock. Mag sein, dass die immer noch großen Maiaufmärsche, an denen Zehntausende an den rote Tüchlein schwenkenden SPÖ-Spitzen vorbei defilieren, dieses Bild noch bestärkt haben. Doch wichtig für diese Idee war auch das starke staatliche Sozialsystem – und der hohe Anteil verstaatlichter Industrie. Doch die Tatsache, dass zu ihren Spitzen rund 1/3 der Wirtschaft hierzulande verstaatlicht war, sagt nichts über den Charakter des österreichischen Staates aus, sondern folgte im Wesentlichen pragmatischen Gründen.

Die Ausgangslage 1945

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren große Teile der Wirtschaft, insbesondere der Industrie in Österreich zerstört. Mit dem Ende des NS-Regimes waren bei vielen Betrieben die Eigentümer „abhanden“ gekommen. Manche Betriebe wurden von den Beschäftigten übernommen, teilweise wieder aufgebaut und weitergeführt. Manche wurden unter Verwaltung der Alliierten gestellt, da gemäß der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom August 1945 die vier Besatzungsmächte Anspruch auf das deutsche Eigentum in ihren jeweiligen Zonen hatten. Rund 6.000 Betriebe oder Unternehmen wurden nach dem „Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen“ unter staatliche Verwaltung gestellt, weil wichtige öffentliche Interessen bestanden. Der Großteil der kleineren und mittleren Firmen wurde an ihre BesitzerInnen zurückgegeben bzw. verkauft. Bei der Rüstungs- und Schwerindustrie sah es aber anders aus.

Unmittelbar mit Ende des Krieges setzte die Debatte über die politische und wirtschaftliche Zukunft ein. Zentraler Punkt dabei war auch die Verstaatlichungsfrage. Bezüglich Umfang, Charakter und Aufgaben einer solchen Verstaatlichung gab es logischerweise große Differenzen.

Die Verstaatlichungsgesetze

Bereits im Wahlkampf 1945 war das Verstaatlichungsthema präsent, die SPÖ wies auf die Vorteile hin, versuchte aber „alle klassenkämpferischen Aspekte der Verstaatlichung“ zu vermeiden, beschreibt Renate Deutsch die Lage. Die ÖVP wiederum versuchte, die Verstaatlichung als Gefahr für Kleingewebe und Beschäftigte und v.a. als bürokratisch und unflexibel zu präsentieren. Tatsächlich war aber auch die ÖVP aus später noch näher beleuchteten Gründen für die Verstaatlichung von Teilen der Schwerindustrie, wenn auch die Betonung von den unterschiedlichen Bündestrukturen unterschiedlich gesetzt wurde. Im Regierungsprogramm bekannte sich auch die ÖVP zur Verstaatlichung von Schlüsselunternehmen - allerdings im Abtausch für die Wiedererrichtung der Handelskammern, die eine bedeutende Stärkung des privaten Unternehmertums darstellten. Die politische Rückendeckung holte sich die Bundesregierung durch mehrere Beschlüsse der Länderkonferenzen. Es folgte in den 1940er und 50er Jahren eine Reihe von Debatten, Anträgen, Beschlüssen, Gesetzen und wechselnden Verantwortlichkeiten.

5.9.1945: Verstaatlichungsgesetz der provisorischen Regierung (vorgelegt vom ÖVP Staatssekretär Heinl, beschlossen auch mit den Stimmen der KPÖ), das Verstaatlichung als notwendige Grundlage für den Wiederaufbau definierte. Die Sowjetunion lehnte das Gesetz ab.

30.1.1946: Antrag auf Verstaatlichung durch SPÖ-Abgeordnete im Nationalrat, der neben der Schwerindustrie auch Großbetriebe des Lebensmittelsektors sowie des Fahrzeugbaus auflistete (insgesamt 235 Betriebe zur unmittelbaren bzw. späteren Verstaatlichung) – die ÖVP verzögerte, es wurde an einen Ausschuss zugewiesen.

27.5.1946: Die ÖVP stellte einen eigenen Antrag, der die Verstaatlichung auf Betriebe des Kohlenbergbaus, der Energiewirtschaft und der Erdölproduktion beschränkte und die Verstaatlichung mit einer „Sozialisierung“ verband, unter der letztlich eine Umwandlung der Firmen in Genossenschaften verstanden wurde (also ohne staatliche Planung und kapitalistisch geführte Genossenschaften).

Es folgte ein zähes Ringen im Ausschuss zwischen SPÖ und ÖVP (auch an der KPÖ vorbei, da den beiden Großparteien seit der Nationalratswahl klar war, dass die KPÖ wenig Rückhalt hatte), das letztlich mit einem Deal endet: die SPÖ-Liste der zu verstaatlichenden Unternehmen wurde zusammengestrichen. U.a. wurden Unternehmen herausgenommen, auf die westliches Kapital Anspruch erhob, wie z.B. im Bereich der Magnesitindustrie. Verstaatlichungen im Bereich der Konsumgüterindustrie wurden von der ÖVP verhindert. Dort waren die mächtigsten heimischen Kapitalgruppen der Nachkriegszeit engagiert (Schoellergruppe, Mautner-Markhof, Mayr-Melnhof, Rhomberg, Hämmerle, Ganahl…), die in der ÖVP ihre Vertretung hatten. Die ÖVP stimmte der Verstaatlichung von Banken zu (was angesichts der schlechten Wirtschaftslage der Banken ohnehin nötig schien) und die SPÖ stimmte im Austausch dem Werksgenossenschaftsgesetz (eine Art Mitarbeiterbeteiligung) zu, das allerdings nicht Teil des Verstaatlichtengesetzes war, sondern ein eigenes Gesetz.

26.7.1946: Das 1. Verstaatlichtengesetz (Bundesgesetz über die Verstaatlichung von Unternehmen – (BGBl. Nr. 168/1946) wurde einstimmig beschlossen. Es blieb aber hinter dem beschlossenen, aber nie umgesetzten Gesetz vom 5.9.1945 zurück. Vom 1. Verstaatlichungsgesetzes waren 70 Unternehmen der Bereiche Banken, Bergbau, Hüttenindustrie, Erdöl- und Erdgas, Verkehr, Schiffsbau, Lokomotiv- und Wagenbau, Elektroindustrie, Metallindustrie, Maschinen- und Stahlbau, Chemische Industrie betroffen, von denen 44 vorher mehrheitlich bzw. zur Gänze aus deutschem Eigentum und einige in Besitz der Alliierten waren. Auf eine Reihe dieser 70 Unternehmen erhob die Sowjetunion Anspruch (Befehl Nr. 17 verfügte den Übergang der gesamten deutschen Vermögenswerte in Ostösterreich in das Eigentum der Sowjetunion.).

Die KPÖ stimmte zu, obwohl sie das Gesetz für ungenügend hielt und stellte weitergehende Anträge, dass neben Schwerindustrie und Bergbau auch die Energiewirtschaft, die Baustoff-, Bau- und holzverarbeitende Industrie, Maschinen- und Werkzeugindustrie, das Transportwesen, die Banken und Versicherungen, die Chemische, Optische und Papierindustrie, die Textil-, Schuh-, Lebens-, Getränke- und Genussmittelindustrie von der Verstaatlichung umfasst werden sollte, sofern die Betriebe in den Jahren 1936-1941 je nach Branche 200, 300 bzw. 400 Beschäftigte hatten.

26.3.1947: 2. Verstaatlichungsgesetz – Bundesgesetz über die Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft (Bei der E-Wirtschaft handelt es sich um ein „Natürliches Monopol“, also einen Bereich der Wirtschaft, bei der Doppelgleisigkeit, als z.B. parallel verlegte Leitungen etc., ineffizient ist, das auch in der 1. Republik weitgehend staatlich war). Das Gesetz wurde vom KP-Minister für Energiewirtschaft und Elektrifizierung Altmann vorbereitet und im Parlament einstimmig beschlossen. Konflikte gab es hier im Wesentlichen zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten und Nutzungsmöglichkeiten.

1954 und 1959: Gesetze über die Entschädigungsleistungen für die Verstaatlichung von Industrie

 

Die politische Zuständigkeit für die Verstaatlichte Industrie änderte sich im Laufe der Jahre und spiegelt auch den Stellenwert und die Perspektiven für diesen Bereich der Wirtschaft bzw. des Staates wider:

1945: Schaffung eines Staatssekretariats für „Sicherung, Verwaltung, Planung und Verwendung öffentlichen Vermögens“

1946-49: Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung (ÖVP-Minister plus SPÖ-Staatssekretär) – der zuständige ÖVP-Minister war der erklärte Verstaatlichungsgegner Krauland

1949-56: Ministerium für Verkehr und Verstaatlichte Betriebe (SPÖ) bzw. Finanzministerium (ÖVP) für die Verstaatlichten Banken

1956-59: Österreichische Industrie- und Bergbauverwaltungs-Gesellschaft (IBV), die die Weichen für spätere Privatisierungen legte bzw. Finanzministerium

1959-1966: Sektion IV des BKA – Verstaatlichte Unternehmen

1966-67: Bundesministerium für Verkehr und Verstaatlichte Unternehmen, Sektion V

1967-70: ÖIG - Österreichische Industrieverwaltungs Ges.m.b.H

1970-2015: ÖIAG – Österreichische Industrieverwaltungs AG, ab 1986 Österreichische Industrieholding AG; die neue Gesellschaft verwaltet nicht wie bisher treuhändig die Eigentumsrechte der Republik Österreich, sondern die Eigentumsrechte werden auf die ÖIAG übertragen. Die Verstaatlichte wird damit zunehmend dem direkten staatlichen Einfluss entzogen u.a. auch durch Gründung von Tochtergesellschaften wie 1989 den Austrian Industries AI. Das Gesetz wurde knapp vor der Wahl 1970 von der ÖVP gegen die Stimmen der SPÖ beschlossen, jedoch später von dieser nicht zurück genommen

Seit 2015: ÖBIB – Österreichische Bundes- und Industriebeteiligung

Nach 1945 hatte es eine Planung der Wirtschaft (und darin eingebettet der Verstaatlichten Industrie) gegeben: Rahmenpläne hatten die Aufgabe, die Produktionskapazitäten abzustimmen, um den Wiederaufbau der als vorrangig eingestuften Schwerindustrie in möglichst kurzer Zeit zu bewerkstelligen. Im Laufe der Zeit wurden die einzelnen Unternehmen zunehmend autonomer verwaltet bzw. gab es weniger staatliche Kontrolle und Einfluss. Die ÖIAG z.B. unterlag den relativ eingeschränkten Eingriffsmöglichkeiten des Aktienrechtes.

Fakten zum Umfang der Verstaatlichung

Der Umfang der Verstaatlichung in Österreich war bei weitem höher, als in vielen anderen kapitalistischen Staaten. Doch es wurde weit weniger verstaatlicht, als von vielen gefordert wurde. Vor den ersten Wahlen hatte eine Schulungsbroschüre der SPÖ etwa 1.200 Betriebe als „verstaatlichungsreif“ gelistet. Der ÖGB hatte eine Liste mit 235 Firmen zur Verstaatlichung vorgeschlagen, die SPÖ daraus 125 zur sofortigen, 110 zur späteren Verstaatlichung genannt. Von dieser Liste wurden aber zahlreiche Unternehmen gestrichen, weil sie nicht zum „Deutschen Eigentum“ gehörten. Letztlich beschränkte sich die Verstaatlichung dann auf den Grundstoffbereich. Der angesichts des niedrigen Lebensstandards durchaus lebenswichtige Nahrungs- und Konsumbereich blieb zur Gänze ausgespart. Mit dem Verstaatlichungsgesetz 1946 wurden theoretisch 70, praktisch knapp 30 Betriebe verstaatlicht.

Ende 1946 hatte die Verstaatlichte Industrie 56.060 Beschäftigte und erreichte ihren Höchstwert 1961 mit 131.850 Beschäftigten. Zählt man allerdings alle im Staatsdienst bzw. anderen Bundes-, Landes- und Gemeindebetrieben sowie in den Konzernbetrieben der Verstaatlichten beschäftigten hinzu, kommt man Ende der 1950er Jahre auf rund 30% der insgesamt 2,2 Millionen Beschäftigten. 1955 stieg die Zahl der Beschäftigten im verstaatlichten Bereich durch die Eingliederung der ehemaligen USIA-Betriebe (Betriebe die nach 1945 unter sowjetischer Verwaltung gestanden waren) schlagartig um rund 28.000 Beschäftigte an.

Die Anzahl der Verstaatlichten Unternehmen änderte sich auch aufgrund von Fusionen, Zusammenschlüssen, Konzentrationsmaßnahmen und Schließungen ständig.

Die wirtschaftliche Eigentumsstruktur war durch die Verstaatlichungen maßgeblich verändert worden. 1953 z.B. waren mehr als zwei Drittel des Gesellschaftskapitals der österreichischen Unternehmen in AG-Form in öffentlicher Hand. Auch in den 1960er Jahren wurde noch etwa ein Drittel der gesamten österreichischen Industrieproduktion durch die Verstaatlichte geleistet. Mehr als ein Viertel der österreichischen Gesamtausfuhr kam ebenfalls aus der Verstaatlichten. Die Verstaatlichte erwies sich auch als besonders produktiv: 1959 arbeiteten 5,7 % aller unselbstständig Beschäftigten in der verstaatlichten Industrie, erwirtschafteten aber 10,3 des BNP.

Vielschichtige Gründe für die Verstaatlichungen

Eine starke Rolle des Staates auch in der Industrie ist keine Erfindung des Jahres 1945. Schon in der Monarchie hatte der Staat durch merkantilistische Elemente beim Aufbau der Industrie mitgewirkt. In der 1. Republik verabschiedete das Parlament drei Sozialisierungsgesetze, die jedoch ohne wesentliche Folgen blieben. Verstaatlichte Wirtschaft in größerem Umfang und auch Wirtschaftsplanung gab es auch im NS-Reich („Hermann-Göring-Werke“). In der 2. Republik waren bis zu 1/3 der Wirtschaft verstaatlicht. Alle drei Perioden - Monarchie, 3. Reich, 2. Republik - sind Perioden kapitalistischer Wirtschaft. Das zeigt, dass die Frage von staatlicher Wirtschaft und selbst jene von wirtschaftlicher Planung (die v.a. in Kriegswirtschaften üblich ist) nicht primär eine ideologische ist.

In vielen Staaten gab es damals Verstaatlichungen, die aber keinen ideologischen Bruch mit dem Kapitalismus darstellten, sondern nur eine pragmatische Nutzung des Staates zur Stärkung und Absicherung des Kapitalismus darstellten.

In Österreich trafen verschiedene Interessen an Verstaatlichung zusammen. Auf der Linken bzw. in der ArbeiterInnenklasse hoffte man so, dem Faschismus künftig die Grundlage zu entziehen, den Lebensstandard der ArbeiterInnen zu verbessern und bei manchen wohl auch, Schritte in Richtung Sozialismus zu machen. Die Bourgeoisie bzw. die KapitalistInnen sahen in der Verstaatlichung eine Möglichkeit, antikapitalistische Überlegungen im Keim zu ersticken, die Wirtschaft dem Einfluss der Sowjetunion zu entziehen und dem Kapitalismus unter die Arme zu greifen.

Für die ArbeiterInnenklasse ein Griff zur Macht

In der zweiten Hälfte des Jahres 1945 wurde auf vielen Betriebsversammlungen und Gewerkschaftskonferenzen die Forderung nach Verstaatlichung erhoben. Speziell aus der Steiermark, wo es schon vor 1938 eine starke Industrie gegeben hatte, die insbesondere in Form der Alpine Montan zum faschistischen und nationalsozialistischen Lager gehört hatte (mit allen negativen Folgen für die ArbeiterInnenschaft), kamen Forderungen und Resolutionen für die Verstaatlichung der Großindustrie, der Großbanken und der großen Versicherungsgesellschaften (Resolution vom 29.6.1945 bzw. vom 4.7.). Seit 1943 war in der Obersteiermark die Österreichische Freiheitsfront (ÖFF) aktiv, die im Mai 1945 Industrieanlagen vor der Zerstörung durch die Nazis gerettet hatte und Wiederaufbau bzw. Weiterführung der Betriebe übernommen hatte. Die ÖFF forderte u.a. die „Enteignung der Schwerindustrie, des Großgrundbesitzes sowie der faschistischen Institutionen, der Verstaatlichung bzw. Aufteilung.“ Hervorzuheben sind hier die ArbeiterInnen aus Leoben und Donawitz, die, auch unter Beteiligung von KPlerInnen und WiderstandskämpferInnen/PartisanInnen offensiv die Forderung nach Verstaatlichung aufwarfen.

Es folgte ein deutliches Zeichen in Form der Konferenz der Metall- und BergarbeiterInnen vom 20.7.1945 in Wien, bei der die Frage der Verstaatlichung und ihre Rolle beim Wiederaufbau von zentraler Bedeutung waren.

Die Stimmung in der ArbeiterInnenklasse für Verstaatlichung war groß: es herrschte Verständnis über die Verbindung von Kapital(ismus) und Faschismus/Nationalsozialismus, insbesondere da Teile des österreichischen Kapitals den Austrofaschismus bzw. den Nationalsozialismus aktiv unterstützt hatten. Der starke Antikapitalismus fand seinen Ausdruck u.a. auch in kapitalismuskritischen Formulierungen bei der ÖVP bzw. in Deutschland bei der CDU. Der Sozialist Erwin Scharf schreibt dazu: „Neue Wirtschaftsmethoden wären beim Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft viel leichter durchzusetzen gewesen, als etwa später, nachdem sich der Kapitalismus mit Hilfe des Auslands und auf Kosten des arbeitenden Volkes wieder konsolidiert hatte.“ Auch waren es die ArbeiterInnen selbst, die die Betriebe wieder aufbauten und auch teilweise leiteten. Eine Reihe von Unternehmen war von ArbeiterInnen de facto übernommen, teilweise vor der Zerstörung durch die Nazis bewahrt worden. ArbeiterInnen hatten die Betriebe begonnen, wieder aufzubauen und zu betreiben. Daraus resultierte nicht nur ein neues Selbstbewusstsein, sondern auch ein Anspruch auf die Unternehmen. Die ArbeiterInnenklasse war sich ihrer Möglichkeiten und Macht bewusst und wollte diese nicht einfach wieder aus der Hand geben. Eine direkte Privatisierung (die in Ermangelung finanzkräftiger KapitalistInnen ohnehin fraglich gewesen wäre) wäre wohl auf Widerstand gestoßen, eine Verstaatlichung aber, bei der aber der Kapitalismus insgesamt unangetastet blieb, konnte leichter durchgesetzt werden.

Ein Aspekt bei der Verstaatlichung war allerdings auch, dass jene Betriebe, die de facto unter ArbeiterInnenkontrolle standen, dieser wieder entzogen wurden, um „normale“ kapitalistische Strukturen wieder herzustellen. Die Verstaatlichung (im Rahmen des kapitalistischen Staates Österreich) hatte also auch das Element der Entmachtung der ArbeiterInnenklasse, durchgeführt nicht nur von der ÖVP, sondern auch von ihrer eigenen Partei, der SPÖ. Diese präsentierte sich zwar als Verfechterin der Verstaatlichung, doch blieb die Frage des Charakters des Staates ausgespart. Theoretisch lag für die Linken in der SPÖ wohl stark der Text von Otto Bauer von 1919 „Der Weg zum Sozialismus“ zugrunde, in dem er die Verwaltung der sozialisierten Wirtschaft sowie der einzelnen Betriebe durch einen Verwaltungsrat mit wirtschaftlichen Planungselementen, in dem Unternehmer, Beschäftigte und KonsumentInnen bzw. VertreterInnen des Staates vertreten sein sollten, vorsieht. Die Führung der SPÖ war vom rechten Flügel mit bestenfalls reformistischer Ausrichtung dominiert. Die Politik der Führung der SPÖ „war nicht von dem Willen diktiert, den Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft in die Hand zu nehmen“ sondern „diente vielmehr dem Bedürfnis, eine außenpolitische Frontstellung gegen die Sowjetunion zu beziehen, und diesem Bedürfnis (wurde) auch die gesamte Wirtschaftspolitik der Partei untergeordnet“ (Erwin Scharf). Die SPÖ-Linke (rund um Scharf) setzte allerdings in der Debatte keine sichtbaren Akzente.

Es ging also bei der Verstaatlichung nicht um einen Schritt in Richtung Sozialismus, sondern man hoffte auf eine Schwächung des ausländischen Einflusses und auf Möglichkeiten einer gerechteren Verteilung der Wirtschaftsleistung. In der Praxis agierten die Verstaatlichten Betriebe dann weitgehend wie normale kapitalistische Firmen und waren auch entsprechend strukturiert.

Für die KapitalistInnen ein Griff zur Entmachtung der ArbeiterInnen

Auch von Kapitalseite gab es gewichtige Gründe, die für Verstaatlichungen in manchen Bereichen der Wirtschaft sprachen:

Es waren aufgrund der massiven Zerstörungen große Geldmittel zum Wiederaufbau nötig. Es gab schlicht keine privaten KapitalistInnen, die in der Lage gewesen wären, diese Beträge zur Verfügung zu stellen. Außerdem versuchte man mit der Verstaatlichung den Einfluss ausländischen Kapitals zu reduzieren und hoffte, die entsprechenden Betriebe der Kontrolle der Sowjetunion zu entziehen (was aber nicht gelang). Auf der Potsdamer Konferenz war 1945 festgehalten worden, dass die Siegermächte „Deutsches Eigentum“ zur Kompensation von Kriegsschäden einziehen können. Zum Deutschen Eigentum gehörten im Falle Österreichs alle Unternehmen, die schon vor dem Anschluss 1938 im Besitz deutscher Konzerne waren, Betriebe die nach dem Anschluss vom deutschen Staat neu errichtet worden waren, sowie Unternehmen, die nach 1938 in den deutschen Besitz übergegangen waren (wobei die Auslegung darüber, welche Betriebe das betraf, von den Alliierten bzw. der österreichischen Regierung und andererseits der UdSSR durchaus unterschiedlich war). Und damit war fast die gesamte Industrieproduktion auf österreichischem Boden betroffen. Mit dem Verstaatlichungsgesetz hoffte man „die Durchführung der Potsdamer Beschlüsse…(zu) verhindern“ („Industrie“ vom 1.3.1952).

Die „linken“ Gründe trafen sich also mit dem Wunsch nach einer stabileren Wirtschaft sowie der Notwendigkeiten des österreichischen Kapitals, gepaart mit dem Wunsch, den Einfluss der Sowjetunion gering zu halten. Die Ereignisse rund um die Zistersdorfer Ölfelder legen die Vermutung nahe, dass die österreichische Regierung die Zusammenarbeit mit dem Westen und gegen die Sowjetunion sogar über wirtschaftliche Vorteile stellte.

Die Rolle der Sowjetunion

Auf dem Boden Österreichs wurde auch bezüglich der Frage der Verstaatlichung der Kalte Krieg geführt – und zwar u.a. in einer unterschiedlichen Interpretation der Potsdamer Erklärung und der Frage, was denn nun eigentlich zum Deutschen Eigentum („German external assets“) gehört. Allerdings folgte die Position der Alliierten keineswegs vordergründig ihren scheinbaren ideologischen Grundlagen:

Die Sowjetunion erhob mit dem Befehl Nr. 17 Anspruch auf Teile der zur Verstaatlichung vorgesehenen Betriebe (interessant waren hier v.a. Erdöl und Raffinerien), gliederte diese in die USIA-Betriebe ein und verhinderte damit de facto deren Verstaatlichung. Diese wurden u.a. zum Wiederaufbau der Kriegsschäden in der Sowjetunion benützt und wurden erst am 13.8.1955 an die Republik Österreich übergeben. Das Ziel der Sowjetunion war nicht der Aufbau, sondern die Nutzung dieser Unternehmen zu Reparationszwecken. 1945 kam man mit Demontagelisten, die auch die KP-Mitglieder vor Ort in eine schwierige Lage brachten. Weil der Aufbau nicht vorrangiges Ziel war (und auch in der Sowjetunion selbst die Mittel fehlten), hinkte die technische Ausrüstung der USIA-Betriebe 1955 auch hinterher. Zumindest formalrechtlich behielt sich die UdSSR auch ein Veto bei Verstaatlichungen vor.

Dieses Vorgehen ist oberflächlich betrachtet und angesichts der massiven Zerstörungen, die die Sowjetunion weit mehr als alle anderen Alliierten zu erleiden hatte, verständlich. Doch war dieses Vorgehen nicht von einem internationalistisch-sozialistischem Standpunkt getrieben, der das Ziel gehabt hätte, die österreichische ArbeiterInnenklasse als Bündnispartner beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen. Vielmehr spiegelte sich auch in diesem Vorgehen der stalinistische Zugang des letztlich nationalistischen Konzeptes des „Sozialismus in einem Land“ wider. Die Herrschaft der stalinistischen Bürokratie musste zuerst einmal in der Sowjetunion selbst abgesichert werden, dazu musste die (soziale) Lage im eigenen Land stabilisiert werden. Dafür nahm man auch die Ausbeutung und Schlechterstellung der ArbeiterInnenklasse in anderen Ländern in Kauf. Für die KPÖ erwuchs daraus eine problematische Situation zwischen der Loyalität zur Sowjetunion bzw. dass sie mit dieser identifiziert wurde (was ihr dann auch bei den Wahlen schadete) und der Schwächung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in Österreich durch ebendiese. Es zeigt sich hier die Absurdität, in die der dem Stalinismus innewohnende Nationalismus führt: Die KPÖ hatte ihren antifaschistischen Kampf primär mit dem Ziel der Unabhängigkeit Österreichs geführt, die österreichische Nation über die Frage des Sturzes des Kapitalismus gestellt. Doch der Aufbau eben dieser österreichischen Nation wurde nun vom vermeintlichen „Klassenbruder“ verhindert. Die herrschende Kaste in der Sowjetunion ihrerseits stellte das Überleben der eigenen Herrschaft über die internationale Solidarität und die Notwendigkeit der Ausbreitung des Sozialismus. Sogar der Erz-Stalinist Honecker beschwerte sich darüber, dass die DDR an die Sowjetunion Reprarationszahlungen leisten musste, und zwar für Gesamtdeutschland.

Was pragmatisch schien, führte unweigerlich zu Widersprüchen, deren Opfer kurz-, mittel- und langfristig sozialistische bzw. kommunistische Ideen und Konzepte waren. Innerhalb der KPÖ war die Debatte offensichtlich auch nicht homogen, sondern es gab unterschiedliche Vorstellungen zum Umfang der Verstaatlichung zwischen den ExilantInnen im westlichen Exil und jenen in der Sowjetunion. Letztere waren für einen vorsichtigeren Kurs, hier hatte sich offensichtlich auch die Ideologie der Volksfront, die bedacht war auf den Schutz des kleinen Privatkapitals, stärker gehalten. Die KPÖ stimmte dann auch für die Verstaatlichungsgesetze, obwohl diese von der Sowjetunion abgelehnt wurden.

Die westlichen Alliierten begrüßten im Gegensatz zur Sowjetunion das Verstaatlichungsgesetz von 1946 (sorgten allerdings dafür, dass Unternehmen, an denen sie selbst Interesse hatten, nicht verstaatlicht wurden) und übergaben die von ihnen kontrollierten Betriebe – allerdings nur zur treuhändischen Verwaltung. Einfluss und Zugriff behielt man sich weiterhin bis 1955 vor. Zentrales Motiv war die Stärkung des österreichischen Kapitalismus, um so Österreich dem sowjetischen Einfluss zu entziehen.

Die österreichische Regierung machte sich im Wesentlichen zum Handlanger der Interessen der westlichen Alliierten. So wurde z.B. eine 50:50 österreichisch-sowjetisch gemeinsame Beteiligung an den Zistersdorfer Ölfeldern, die die Sowjetunion angeboten hatte (die deren Ansicht nach gemäß der Potsdamer Erklärung alleinigen Anspruch darauf hatte, an denen aber auch britische Firmen Interesse hatten) von der österreichischen Regierung abgelehnt. Stattdessen wurde die Verstaatlichung von gerade in der sowjetischen Zone liegenden Unternehmen gefordert, was den Interessen des westlichen Imperialismus im beginnenden kalten Krieg entsprach. Das Ergebnis war, dass die Ölfelder bis 1955 unter sowjetischer Verwaltung blieben. Scharf argumentiert, dass in Folge der Spannungen, die durch das Verstaatlichungsgesetz und seine einseitige Orientierung auf unter sowjetischer Verwaltung stehende Firmen entstanden waren, auch das Zustandekommen des Staatsvertrages verhindert bzw. verzögert wurde.

Verstaatlichung zur Rettung des Kapitalismus

In vielen Betrieben hatte die Belegschaft mit Kriegsende die Kontrolle übernommen. ArbeiterInnenkontrolle und ArbeiterInnenverwaltung waren aber sowohl der stalinistischen Sowjetunion als auch den prokapitalistischen Alliierten bzw. heimischen Parteien ein Dorn im Auge. Man setzte „Öffentliche Verwalter“ ein und noch Ende 1946 standen 6-7.000 Betriebe unter öffentlicher Verwaltung. Die ArbeiterInnenklasse hatte weitgehende Forderungen sowie die Kontrolle über Teile der Betriebe. Die Verstaatlichung schien also auch ein Mittel zu sein, um diese Betriebe dem kapitalistischen Zugriff zu erhalten. Aus den Reihen der ArbeiterInnenklasse waren die Forderungen bezüglich des Umfangs der Verstaatlichung weitgehend und umfassten neben der Grundstoffindustrie auch die Automobilindustrie, die Baustoffindustrie, die Textil- und die Nahrungsmittelindustrie. „Das Verstaatlichungsgesetz bracht der Sozialistischen Partei einen rein optischen Erfolg, der österreichischen Bourgeoisie die Festigung des kapitalistischen Systems!“ (Scharf).

Für die kapitalistische Wirtschaft stellte die Verstaatlichte Industrie über viele Jahre einen wesentlichen Bestandteil im Wiederaufbau dar. Sie war Rohstoffproduzent, setzte den Ausbau der Infrastruktur (Transport, Energie etc.) sicher und sorgte für KonsumentInnen. Industrieproduktion insgesamt, d.h. natürlich maßgeblich auch die Verstaatlichte waren ab Ende der 1940er Jahre enorm dynamisch, da der Wiederaufbau die Nachfrage im Land aber auch international anheizte. Ohne den gezielten und geplanten Aufbau der Verstaatlichten hätte diese Nachfrage wohl kaum bedient werden können und die österreichische Wirtschaft hätte sich nicht von einem Schlusslicht zu einem Vorreiter entwickeln können. Es gab Ende der 40er und Anfang der 50er Jahre auch starke Elemente der wirtschaftlichen Planung, die v.a. auch notwendig waren, um die Kapazitäten in den unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft insgesamt und der Verstaatlichten im besonderen abzustimmen und anzupassen. Die politische Verantwortung dafür unterlag ab 1946 dem Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, das Rahmenpläne erstellte, die sich im Wesentlichen auf den Verstaatlichten Bereich konzentrierten. Diese Taktik – Planung der Wirtschaft, teilweise auch mit einem starken staatlichen Bereich auch im Rahmen eines kapitalistischen Staates war und ist keine österreichische Spezialität – die asiatischen Tigerstaaten vollzogen ihren Weg an die wirtschaftlichen Spitzen auch mit diesem Rezept.

In Österreich führte das zu einer raschen Steigerung der Produktion und es kam zu international beachteten Innovationen wie 1949 dem LD-Verfahren, das die österreichische Stahlproduktion für lange Zeit an die Weltspitze katapultierte. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgte allerdings im Wesentlichen nicht durch staatliche Gelder, sondern ab 1948 durch die ERP-Gelder („Marshallplan“). Der ERP-Plan wurde von den USA nicht aus purer Menschlichkeit durchgeführt, sondern mit dem – wirtschaftlichen und politischen – Ziel der Ankurbelung der kapitalistischen Volkswirtschaften in Europa. In Österreich flossen zwischen 1948-53 fast die Hälfte aller ERP-Gelder in die Verstaatlichte Wirtschaft (bzw. 22% in die Verstaatlichte Industrie), die die dynamischste, investitions- und innovationsstärkste war, bzw. auch nötige Infrastruktur (z.B. im Energiesektor) ausbaute. Das war eine Entwicklung, von der stark auch die heimische Privatwirtschaft profitierte. Denn der Aufstieg der Verstaatlichten hatte auf mehreren Ebenen auch enorm profitable Auswirkungen auf die Privatwirtschaft: diese lieferte an die Verstaatlichte, erhielt deren Produkte teilweise unter Weltmarktpreis (teilweise bis zu 40% darunter) und konnte sich im Konsumgüterbereich über die Beschäftigten der Verstaatlichten als KonsumentInnen freuen. „…hat (die verstaatlichte Grundstoffindustrie) in den Jahren bis 1960 in bewußter Wahrnehmung gesamtwirtschaftlicher Funktionen die nachgelagerten Industriebereiche durch Preise, die unter dem Weltmarktniveau lagen, subventioniert“. schreibt Fritz Weber angesichts von 40 Jahren Verstaatlichter Industrie und führt an, dass alleine in den Jahren 1956-60 durch die Preisbildung bei Eisen und Kohle die weiterverarbeitende Industrie mit ca. 7 Mrd. Schilling subventioniert wurde (ca. 500 Millionen Euro, beziehungsweise nach heutigem Wert ca. 3,2 Milliarden Euro). Andere Quellen sprechen von Preisvorteilen für die Wirtschaft bei Kohle, Stahl und Eisen zwischen 1945 und 1955 von 8,4 Milliarden Schilling (ca. 3,8 Milliarden Euro nach heutigem Wert). Die Methode, durch staatliche Maßnahmen die Wirtschaft zu modernisieren wurde unter Kreisky in den 1970er Jahren u.a. durch die Mittel der Außenhandelskredite wiederholt.

Auch nach Auslaufen der ERP-Gelder schoss der Staat kaum Mittel im Verstaatlichten Bereich zu, sondern wurden diese Mittel selbstfinanziert aufgebracht und erhielt der Staat noch Gelder in Form von Dividenden.

Tatsächlich waren auch die späteren Verluste der Verstaatlichten relativ gering und die Verstaatlichte erhielt bis 1979 keine staatlichen Zuschüsse, lieferte aber im Zeitraum 1970-81 ca. 112 Milliarden Schilling an Steuern und vier Milliarden an Dividenden ab.

Verstaatlichung mit Ablaufdatum und Reißleine

Die Interessen in Bezug auf die Verstaatlichung waren unterschiedlich, wie auch die Ziele und Perspektiven. Das drückte sich dann in Unschärfen bei den Formulierungen aus, die einen kleinsten gemeinsamen Nenner repräsentierten und offen für unterschiedliche Interpretationen waren. Das zeigt sich u.a. in der unterschiedlichen Begrifflichkeit. Es wurde von Verstaatlichung, Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung gesprochen und auch bei Verwendung des selben Begriffes nicht unbedingt das Selbe gemeint. Weitgehend ausgespart in der Debatte wurde der Charakter des österreichischen Staates. Doch Verstaatlichung muss immer im Zusammenhang mit dem Charakter des jeweilig herrschenden Staates gesehen werden, denn Verstaatlichung an und für sich – und das zeigt das Beispiel Österreich ja auch – ist noch kein Schritt in Richtung Abschaffung des Kapitalismus. Zu einer antikapitalistischen Verstaatlichung (die aber auch noch nicht den Rahmen des Kapitalismus sprengen muss) gehört auch die Frage der Kontrolle und Verwaltung sowie der staatlichen Planung.

Die Auswirkungen dieses kleinsten gemeinsamen Nenners zeigten sich rasch sehr konkret. Mit dem Verstaatlichungsgesetz von 1946 waren keine Bestimmungen über die Durchführung der Verstaatlichung beschlossen worden. Das fehlende Durchführungsgesetz wurde – auf den Sankt-Nimmerleinstag – verschoben. Am Aufbau der Betriebe bezüglich Entscheidungskompetenz und Verwaltung sowie Organisation der Unternehmen wurde nichts Wesentliches geändert. Die Rechtsform der verstaatlichten Industrie wurde nicht verändert, man blieb bei Aktiengesellschaften bzw. dem bürgerlichen Handelsrecht. So hatte der Staat zwar Kontrollrechte, aber auf die Geschäftsführung und Ausrichtung insgesamt nur beschränkte Möglichkeiten. Und eine Privatisierung war umso leichter, als ja nur der (Mehrheits-)Eigentümer ausgetauscht werden musste.

Die Geschäftsführungen der verstaatlichten Unternehmen waren „paritätisch“ besetzt, was v.a. bedeutete, dass nicht nur VertreterInnen des bürgerlichen Lagers an sich, sondern solche mit handfesten Interessen im Sinne der Privatwirtschaft in der Leitung der Unternehmen saßen. Ein Schelm, wer denkt, diese hätten die Verstaatlichte als Selbstbedienungsladen genutzt bzw. verhindert, dass ihnen aus diesem Bereich Konkurrenz entsteht, sowie aktiv eine Privatisierung vorbereiteten (wie z.B. Manfred Mautner Markof, der als Aufsichtsratsvorsitzender des verstaatlichten Siemens-Schuckert bzw. Siemens-Halske in Zusammenarbeit mit dem westdeutschen Siemenskonzern die Privatisierung vorbereitete). So ist wohl auch die Beschränkung der Verstaatlichten auf die Grundstoffgewinnung und –produktion zu verstehen.

Von Anfang an war auch die (Re-)Privatisierung bereits im Verstaatlichungsgesetz angelegt. §3 gibt dem Ministerium die Vollmacht, „verstaatlichte Anteilsrechte, Unternehmungen und Betriebe mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates zu veräußern, sofern es mit dem Staatsinteresse vereinbar ist.“ Auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und politische Kräfteverhältnisse wollten wohl sowohl die ÖVP- als auch die SPÖ-Spitzen vorbereitet sein.

Das alles zeigt, dass die Verstaatlichungen als notwendiges Übel für den Aufbau des österreichischen Kapitalismus gesehen wurde, das man so bald als möglich wieder beseitigen wollte.

Privatisierung ist das Ziel

Bereits von Beginn an war die (Re-)Privatisierung der Verstaatlichten zu mindestens für Teile der beteiligten Parteien das Ziel. Von den Betrieben unter öffentlicher Verwaltung wurde ein großer Teil rasch in private Hände übergeben. Nach Abschluss des Staatsvertrages 1955 kamen die USIA-Betriebe an Österreich. Auch davon wurde ein Teil an die Vorbesitzer zurückgegeben (Voith-Gruppe, Brunner Glasfabrik, Goertz, BASF, Glanzstoff), nach Einschätzung der KPÖ trotz der Forderung nach Verstaatlichung durch die Belegschaft. Das Verbot der Rückgabe an deutsche Vorbesitzer wurde dabei real umgangen. Mit dem „Wiener Memorandum“, einem Zusatzvertrag zum Staatsvertrag, wurde 1955 ein Teil der verstaatlichten Erdölfirmen an ihre Vorbesitzer, westliche Ölgesellschaften, zurückgegeben. Bereits 1956 kam es auch mit Zustimmung der SPÖ zum Verkauf von 40% des Aktienkapitals der verstaatlichten Banken (übrigens zu einem äußerst günstigen Preis, der den privaten Investoren fette Gewinne brachte). Anfang der 70er Jahre kam es unter dem gar nicht so linken Kreisky bereits zur ersten Re-Privatisierung bei Siemens. Seit Jahrzehnten trommelte die Propaganda von der angeblichen Ineffizienz der Verstaatlichten und versuchte so die öffentliche Meinung für Privatisierungen zu gewinnen. Im Gegensatz zum schlechten Image der Verstaatlichten bzw. des Öffentlichen Sektors benötigte die Verstaatlichte Industrie allerdings bis 1979 keine Zuschüsse oder Hilfen aus Steuergeldern, sondern führte dem Staatshaushalt Milliarden in Form von Steuern und Dividenden zu, was wiederum hieß, dass wenig Reserven für die kommende Krise angehäuft werden konnten. Auch die auf die Interessen der Privatwirtschaft orientierten ManagerInnen der Verstaatlichten bzw. entsprechende VertreterInnen in der Regierung versuchten nicht, die Verstaatlichte als – auch im kapitalistischen Rahmen – konkurrenzfähige Betriebe auszubauen. Von einer Systemalternative ganz zu schweigen. Seit Jahrzehnten sehen wir daher in Österreich eine Serie von Schließungen, Schrumpfungen und Privatisierungen des staatlichen Sektors mit allen negativen Folgen v.a. auch für die Beschäftigten. Begleitet wurden diese häufig von teilweise heftigem Widerstand inklusive Streiks, Hungerstreiks und Demonstrationen. Doch weil die Gewerkschaft (und die SPÖ) keine Alternative zur Logik des Kapitalismus hatten und haben, haben sie auch weder Kampfstrategie noch Möglichkeiten aufgezeigt, die Jobs in diesen Betrieben zu erhalten. Eine systemüberwindende Perspektive fehlte der Führung dieser Organisationen von Anfang.

Die Lehren aus der Verstaatlichung nach 1945 in Österreich sind vielfältig. Die zwei zentralen seien hier noch einmal zusammengefasst:

  • Die Folgen und Bedeutung von Verstaatlichung sind untrennbar vom Klassencharakter des Staates abhängig, der sie durchführt. In vielen Staaten ist heute gerade der staatliche Sektor bzw. verstaatlichte Betriebe Vorreiter bei neoliberaler Politik (Kettenverträge und Prekärisierung im Öffentlichen Dienst in Österreich, Konzerne wie Vattenfall oder die Deutsche Bahn)
  • Der Teufel liegt im Detail: Was wird warum von wem verstaatlicht und wer kontrolliert und verwaltet. Der Ruf nach Verstaatlichung reicht daher nicht aus, sondern muss mit der Forderung nach Kontrolle und Verwaltung durch ArbeiterInnenbewegung und KonsumentInnen/KlientInnen kombiniert werden.

 

Literatur:

Deutsch Renate, Chronologie eines Kampfes - Geschichte der Verstaatlichung in Österreich

Konzernbetriebsrat der voestalpine AG, duvoestmir – Texte/Bilder/Fakten, Das Buch wider das Vergessen zur Voest-Privatisierung, Wien 2004

KPÖ, Die Verstaatlichte – 35 Jahre Kampf um wirtschaftliche Unabhängigkeit, Sicherung der Arbeitsplätze und Neutralität

Langer Edmond, Das Ringen um die Verstaatlichte

Mugrauer (Hg.), Öffentliches Eigentum – Eine Frage von Gestern? 60 Jahre Verstaatlichtengesetz, Wien 2007

Rauscher Franz, Die Verstaatlichung in Österreich, Wien 1949

Scharf Erwin, Ich darf nicht schweigen,

Weber Fritz, 40 Jahre verstaatlichte Industrie in Österreich, ÖIAG-Magazin

Weber Fritz, Der kalte Krieg in der SPÖ, Wien 1986

Weber Fritz, Verstaatlichung und Privatisierung in Österreich 1946-1986