Ein schwarzer Tag für Flüchtlinge!

Während auf der Welt überall Menschen den Festtag der internationalen ArbeiterInnenbewegung begehen, steht für MigrantInnen in Österreich eine Katastrophe ins Haus: Am 01.05.2004 tritt das neue Asylgesetz in Kraft.
Pia Abel

Ab 1. Mai wird es de facto unmöglich sein, in Österreich Asyl zu erhalten. Unter dem Deckmantel der “Verfahrensökonomie” wurde das Recht auf Asyl massiv beschnitten:
Zum einen wurden die sogenannten “Dublin-Staaten” (d.h. ”sichere Drittstaaten”) nun per Gesetz in einer Liste festgelegt. Zum anderen wurde die Verfahrensdauer auf Kosten der AsylwerberInnen gekürzt. Die Wahrscheinlichkeit, in Zukunft in einem Verfahren einen Negativbescheid zu erhalten, ist damit massiv gestiegen. Die aufschiebende Wirkung der Berufung wurde in manchen Fällen einfach gestrichen: In Zukunft können daher sogar Menschen mit anerkanntem Asylgrund einfach abgeschoben werden.

Asyl? sicher nicht bei uns!

In Zukunft wird ein Asylantrag mit großer Wahrscheinlichkeit als “unzulässig” zurückgewiesen. Während die Genfer Flüchtlingskonvention zumindest vorsieht, dass die Frage des “sicheren Drittstaates” für jeden Einzelfall individuell während des Verfahrens geklärt werden muss, sieht das neue Gesetz eine fixe Liste mit sicheren Drittstaaten vor. Am 01.05.2004 treten der EU gleichzeitig zehn neue Mitgliedstaaten bei -  mit dem neuen Asylgesetz werden alle Grenzstaaten Österreichs zu sicheren Drittstaaten erklärt, und dass obwohl einige Länder (z.B. Italien und Slowakei) bis dato in einzelnen Verfahren als nicht sicher eingestuft wurden. AsylwerberInnen, die über dem Landweg kommen, haben ab diesem Zeitpunkt keine Chance mehr,  Asyl zu bekommen. Das Verfahren wird sich dann in erster Linie auf die Frage des Einreisestaates  konzentrieren - die Frage des Asylgrundes steht vollkommen im Hintergrund.

“Verfahrensökonomie” = kurz und rechtlos!

Das neue Asylgesetz sieht ein Neuerungsverbot vor, mit dem es unmöglich gemacht wird, neue Tatsachen in einem Berufungsverfahren vorzubringen. Von der Flucht und durch Gewalterfahrungen traumatisierte Menschen müssen sich während der sehr kurzen  Dauer der Erstinstanz an alle Einzelheiten erinnern können! Eine solche psychologische Leistung wird absurder Weise dann besonders für diejenigen ein Problem, die am dringendsten den Asylstatus brauchen. Vor allem Frauen werden in Fällen sexueller Gewalt keine Zeit haben, Vertrauen zu entwickeln, über die Gewalterfahrungen sprechen zu können. Die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der Berufung in einigen Fällen ermöglicht zusätzlich die Abschiebung noch während des laufenden Verfahrens. Das Recht auf Asyl ist damit für viele Menschen vollends ausgehöhlt.

AsylwerberIn Oder “Wirtschaftsflüchtling”?

Als Grund für die Novelle wird die effizientere Erfassung von “Wirtschaftsflüchtlingen” genannt.  Schon die Genfer Flüchtlingskonvention macht die absurde Unterscheidung in zwei Kategorien von MigrantInnen: jene, die aus “politischen” Gründen emigrieren, und jene, die dies aus “wirtschaftlichen” Gründen tun. Der Hintergrund von Migration ist vollkommene Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländer - die Gründe dafür sind zahlreich und lassen sich nicht stur in eine dieser beiden Kategorien einteilen. Die Beraubung der wirtschaftlichen Existenz, wie sie für viele Menschen aufgrund der ungerechten Weltordnung Dauerzustand ist, äußert sich tagtäglich in schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Die Unterscheidung wirtschaftlich – politisch dient in Wirklichkeit nur dazu, Flüchtlinge zweiter Klasse zu schaffen, die keine Chance haben, in der Festung Europa einen Platz zu finden.

Asyl ohne Integration

In 20% der Fälle wurde bis dato das Recht  auf Asyl gewährt – das bedeutet für die Betroffenen jedoch keine sehr rosige Perspektive. Es gibt so gut wie keine Starthilfe für die Betroffenen, der Arbeitsmarkt bleibt abgeschottet. Ohne gesellschaftliche Integration bleibt vielen AsylantInnen nur ein Leben von  Sozialhilfe. Der ÖGB bleibt auch in dieser Frage bei seiner nationalistischen Politik, die die Chancen eines gemeinsamen Kampfes für Verbesserungen ignoriert.   

1. Mai: Tag des Kampfes für MigrantInnenrechte

Als Teil einer internationalen Organisation ist für die SLP der 1. Mai vor allem ein internationaler Kampftag. In über 30 Staaten, darunter “klassische” Herkunftsstaaten von Migration wie Nigeria, Indien und Sri Lanka, gehen Mitglieder des CWI auf die Straße um für eine sozialistische Perspektive und für neue, kämpferische ArbeiterInnenparteien einzutreten. Am Tag der Osterweiterung rufen gleichzeitig in Wien rechtsextreme Gruppen zu einer Demonstration auf: Unter dem Motto “Gegen die EU” beantworten sie Fragen der Krise des Gesundheitssystems, Jugendarbeitslosigkeit und Pensionsraub mit einer Hetze gegen MigrantInnen. Die SLP wird ihnen am 1.Mai mit einem internationalen und sozialistischen  Programm die Stirn bieten – gemeinsam mit Jugendlichen, ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen, unabhängig von nationaler und ethnischer Herkunft!

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