„Mindestsicherung“ – Armut per Gesetz

Hartz 4 auf österreichisch
Jan Rybak

<meta http-equiv="CONTENT-TYPE" content="text/html; charset=utf-8" /> <title></title> <meta name="GENERATOR" content="OpenOffice.org 3.0 (Unix)" /> Am 4. März haben sich Die Bundesregierung und die Landesregierung auf die Einführung der neuen „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ geeinigt. Die SPÖ verkauft die Einführung als einen gewaltigen Schritt zum Ausbau des Sozialstaates. In der Realität hat die „Mindestsicherung“ nicht einmal ansatzweise etwas mit Sicherheit zu tun – sie ist Armut per Gesetz.

Die Notwendigkeit von echten Sozialleistungen, mit denen Mensch auch ein menschenwürdiges Leben führen können ist dringend. Im Jahr 2009 stieg die Anzahl der Sozialhilfeempfängerinnen Österreichweit um 8% auf ca. 100.000. Alleine in Graz stieg die Zahl der EmpfängerInnen 2009 um 60% an. Hintergrund dafür ist die Wirtschaftskrise und das Versagen der Regierung die wachsende Arbeitslosigkeit einzudämmen. Die jetzt beschlossene „Mindestsicherung“ wird – im Gegensatz zu den schönen Worten der PolitikerInnen – ihren Teil zur Verschärfung der sozialen Krise beitragen.

Die „Mindestsicherung“ soll mit 744 Euro pro Monat angesetzt werden. Allgemein wird in Österreich die Armutsgrenze mit 951 Euro angegeben (für einen Ein-Personenhaushalt; Berechnung: 60% des Median Pro-Kopf Einkommens; www.armutskonferenz.at). Die „Mindestsicherung“ liegt 207 Euro darunter. Das bedeutet, dass per Gesetz Menschen eine „Mindestsicherung“ ausbezahlt bekommen, die sie zu Armut verurteilt. Zusätzlich steht den einzelnen Bundesländern eine Reihe von de facto Willkürmaßnahmen zur Verfügung um die tatsächlich ausgezahlten Beträge weiter zu kürzen. So ist beispielsweise keine zentrale Regelung vorhanden welcher Teil der „Mindestsicherung“ für Wohnkosten verwendet werden muss oder wie die Situation bei Bedürftigkeit in besonderen Lebenslagen ist. All das ist weitgehend der Willkür der Landespolitikerinnen unterworfen.

Vizekanzler Pröll (Monatseinkommen: 17.952 Euro brutto) bezeichnete in einer Ansprache im Herbst 2009 eine 14-malige Auszahlung der „Mindestsicherung“ als „soziale Hängematte“. Das reichte offensichtlich um die SPÖ von dem „Kompromiss“ – also der nur 12 maligen Auszahlung zu überzeugen. Die Streichung der 13. Und 14. Auszahlung bedeutet eine Kürzung von 1488 Euro. Sie bedeutet auch eine weitere deutliche Einschränkung der betroffenen Menschen in ihrem sozialen Leben.

In der Regierungsklausur wurde die Einführung der „Mindestsicherung“ offenbar an die Erarbeitung eines Transparenz- oder Transferkontos geknüpft. Vor allem die ÖVP will eine Aufschlüsselung der Unterstützungsleistungen an Bedürftige in Österreich haben. Das bedeutet offensichtlich den Ausgangspunkt für eine Welle von Sozialabbaumaßnahmen. Empfängerinnen von Sozialleistungen soll eingeredet werden, sie würden dem Staat auf der Tasche liegen. Zusätzlich soll ein schlechtes Gewissen die Inanspruchnahme von den Menschen zustehenden Sozialleistungen einschränken.

Zusätzlich zum sozialen Druck, der durch die niedrigen Zahlungen entsteht fordert das Sozialministerium auch, dass alle arbeitsfähigen Menschen welchen die „Mindestsicherung“ erhalten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Ansonsten droht eine Kürzung der an sich schon niedrigen Zahlungen. Dabei übernimmt die Bundesregierung weitgehend das deutsche Hart4 –Konzept, also die Koppelung der Sozialhilfe an die „Arbeitswilligkeit“. In der Konsequenz heißt das: egal ob man für einen Job unter- oder überqualifiziert ist, egal wie weit der Arbeitsplatz vom Wohnort entfernt ist und egal ob man gewillt ist die angebotene Arbeit zu machen – wenn man sie ablehnt wird gekürzt. Diese Maßnahmen können sehr wohl als Schritt in Richtung Zwangsarbeit für Arbeitslose verstanden werden. Sie bedeuten außerdem einen zusätzlichen enormen Druck auf die noch-Beschäftigten die gezwungen sind noch mehr zu buckeln aus Angst der Arbeitsplatz zu verlieren. Angesichts von ca. 400.000 registrierten Arbeitslosen im Februar 2010 ist die Forderung der Regierung dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung zu stehen ein zynischer Angriff auf Beschäftigte, Arbeitslose und die zukünftigen BezieherInnen der „Mindestsicherung“. Dazu kommen noch zunehmende Repressionen durch das AMS. So kam es 2009 zu 93.093 Sperrungen des Arbeitslosengeldes (etwa wegen Bagatellen wie dem Versäumen eines Termins beim AMS)

Katastrophal ist die Stellungnahme des ÖGB zum Thema. In einer OTS-Aussendung heißt es: „Der ÖGB sehe die Mindestsicherung außerdem als Sprungbrett zurück ins Arbeitsleben…“ Genau jene Maßnahmen, die zusätzlichen Druck auf arme und arbeitslose Menschen ausübt jeden noch so miesen Job anzunehmen wird gefeiert. Präsident Foglar zeigt sich „sehr erfreut“. Die Position der Gewerkschaftsführung ist eine Schande für die gesamte Organisation, deren eigentliche Aufgabe es in der jetzigen Situation wäre eine breit angelegte Kampagne gegen die „Mindestsicherungs“-Farce zu starten und für echte soziale Rechte zu kämpfen.

Die Sozialistische LinksPartei lehnt die „Mindestsicherung“ in ihrer jetzigen Form grundlegend ab. Sie bedeutet als Gesamtpaket deutliche Verschlechterungen für Arbeitslose und Arme. Statt der österreichischen Version von Hartz4 fordern wir echte Maßnahmen, die strukturell Arbeitslosigkeit und Armut bekämpfen:

  • Arbeitszeitreduzierung auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn und Personalausgleich

  • Mindestlohn und Mindestpension von 1.200 Euro netto

  • Unbefristete Auszahlung des Arbeitslosengeldes von mindestens 1.200 Euro netto

  • Keine Schikanen und Repressionen gegen Arbeitslose