Mindestsicherung: Zuwenig zur Armutsbekämpfung

2014 bekamen insgesamt 256.000 Menschen die Mindestsicherung. Nur 40% davon sind arbeitslos. Viele der Betroffenen müssen ihren Niedriglohn aufstocken, um zu überleben. Dazu kommen chronisch Kranke und beeinträchtigte Personen sowie Kinder (ca. 25%), die nicht arbeiten können. Aus Scham und aufgrund staatlicher Schikane beziehen nur die Hälfte der Bezugsberechtigten überhaupt die Mindestsicherung.

Vor dem Bezug der Mindestsicherung müssen alle Ersparnisse verbraucht werden. Für Arbeitslose macht sie dann offiziell 837 € aus. Tatsächlich liegt der Betrag durchschnittlich bei 300 €: Wer ein weiteres Einkommen hat (z.B. Teilzeitjob) oder andere Sozialleistungen (z.B. Kindergeld) bezieht, bekommt entsprechend weniger. Paare erhalten 620 € pro Person, für Kinder sind überhaupt nur 150 € vorgesehen.

AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, sie erhalten Grundversorgung, die nur das lebensnotwendigste umfasst (ca. 600 €). Nur falls das monate- oder jahrelange Asylverfahren positiv ist, können sie Mindestsicherung beziehen. Flüchtlinge machen laut hohen Schätzungen 14% der EmpfängerInnen aus. MigrantInnen müssen länger als fünf Jahre in Österreich wohnen, um Anspruch zu erhalten.

Die Mindestsicherung ist keine soziale Hängematte. Wer sie bezieht, muss arbeiten oder sich vom AMS eine Arbeit vermitteln lassen. Weigert man sich, kommt es zuerst zu einer Kürzung von 25%, ab dem 4. Monat um 50% und ab dem 5. zur Totalstreichung. Ohnehin betrugen 2014 die Ausgaben für die Mindestsicherung 670 Mill. €. Zum Vergleich: Allein bis 2014 kostete uns die Bankenrettung 7,3 Milliarden.

 

 

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