Corona: Zivis als Lückenfüller?

Die Krise zeigt die Mängel im Gesundheitsbereich: Jetzt nachhaltig ausfinanzieren!
Moritz Bauer, ehemaliger Zivildiener im Sozialbereich

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus hat die für den Zivildienst zuständige Ministerin Köstinger (ÖVP) den “außerordentlichen Zivildienst” ausgerufen.

Das bedeutet für rund 4.500 aktuelle Zivildiener, dass ihr Dienst mindestens bis Juni 2020 verlängert wird, falls diese davor abrüsten. Die Maßnahme zeigt, wie katastrophal die Kürzungen und Sparmaßnahmen im Sozial- und Gesundheitsbereich der letzten Jahre und Jahrzehnte sich in einer Krisensituation auswirken. Auch die Wehrdiener dürfen nicht abrüsten. Darüber hinaus wird die Einberufung der Miliz überlegt: diese Soldat*innen sollen bei der Ages-Hotline (österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) Anrufe entgegennehmen, bei der Verladung von Lebensmitteln oder dem Schlichten dieser in Supermarkt-Regale helfen und weiterhin Grenzschutz betreiben. Weitere Aufgaben sollen kommen.

Corona trifft auf ein ohnehin schon überfordertes Gesundheitssystem.

Schon vor dem Ausbruch von Corona war klar, dass im Sozial- und Gesundheitsbereich tausende Stellen fehlen und sich dieser Zustand weiter zuspitzen wird. In den vergangenen Jahren haben wir regelmäßig auf die Missstände hingewiesen (siehe z.B. https://www.slp.at/artikel/zahlen-und-fakten-zur-gesundheit-6282). Zusätzlich zu den Jahrzehnten der Kürzungen hat in den letzten 5 Jahren Schwarz-Blau noch ordentlich weiter gekürzt, beispielsweise bei der AUVA (https://www.slp.at/artikel/kürzungen-im-gesundheitsbereich-abwehren-8903).

Mit dem “außerordentlichen Zivildienst” soll nun dieses Konzept der Mangelwirtschaft in der Krise erprobt werden, bei dem junge Menschen ohne oder mit lediglich einer kurzen Ausbildung die lang fehlenden, voll ausgebildete Kolleg*innen ersetzen sollen - bei schlechterer Bezahlung. Dieses Konzept ist bereits seit langem Praxis im Sozial- und Gesundheitsbereich, wo die oft privaten Trägerorganisationen von den Einsparungen indirekt sogar profitieren.

Schlecht bezahlte Zwangsarbeit

Alle Zivildiener, die von März bis Juni 2020 abrüsten sollten, werden nun direkt vom ordentlichen in den außerordentlichen Zivildienst überführt und gegebenenfalls in einen Betrieb aus den Sparten Rettungswesen, Krankenanstalten, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung, Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge zugewiesen. Für diese außerordentliche Dienstzeit sollen ihnen zusätzlich zu der bereits geringen Grundvergütung nun ein Zuschlag von 189,90€ monatlich ausgezahlt werden. Der Staat holt sich zwangsverpflichtete Billigstarbeitskräfte, um ein Loch zu stopfen, das er wissentlich geschaffen hat. Frühzeitige Einberufungen von Zivildienern, die in den nächsten Monaten ihren Dienst antreten sollten, sind auch möglich - Maturanten sind vorerst davon ausgenommen. Auch ehemalige Zivildiener der letzten 5 Jahre, speziell aus den oben genannten Sparten, sind darüber hinaus aufgerufen, sich freiwillig zu melden. Die Höhe ihrer Vergütung hängt von ihrem aktuellen Gehalt ab: mit einem Mindestverdienst von 1.300-1.500€/Monat können sie ab April für bis zu 3 Monate eingesetzt werden [1]. Diese Zivildiener können dann inkl. Überstunden für Arbeitszeiten von bis zu 15h/Tag eingesetzt werden, insgesamt für bis zu 60h/Woche. Die Regierung profitiert daher zusätzlich davon, dass schon bisher für Zivildiener die normalen Arbeitszeitregelungen nicht galten! Doch es kommt noch schlimmer: Muss ein Zivildiener in Quarantäne, zählt dies als “entschuldigtes Fernbleiben”, erkrankt dieser jedoch - auch bei einem Corona-Fall [2], was gerade in den typischen Zivi-Jobs ein hohes Risiko ist - gilt die 24-Tage-Regelung (mehr dazu hier: https://www.slp.at/artikel/zivis-strafe-fürs-kranksein-9416, mittlerweile wurde diese Regelung auf 24-Tage ausgeweitet, ursprünglich durften Zivildiener lediglich 18 Tage krank sein) [3].

Sollten mit diesen Maßnahmen nicht genügend Zivis gefunden werden, sind auch weitere Zwangsverpflichtungen möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Paragraph 21 des Zivildienstgesetzes, ehemalige Zivildiener bis zum Abschluss des 50. Lebensjahres könnten hiervon betroffen sein [4].

Hilfsbereitschaft darf nicht ausgenutzt werden

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Hilfsbereitschaft unzähliger ist großartig und ein deutliches Zeichen dafür, dass nichts dran ist am angeblichen “Egoismus der jungen Generation”. Denn trotz dieser Arbeitsbedingungen wollen viele helfen, mehr als 2.500 ehemalige Zivildiener haben sich bereits gemeldet (Stand: 17.03, [5]). Das zeigt, dass Menschen gerade in Krisenzeiten bereit sind, Opfer zu bringen, um anderen zu helfen - und keineswegs lediglich zum eigenen Vorteil handeln. Doch anstatt die Solidarität dieser jungen Menschen auszunutzen, braucht es auch dauerhaft mehr ordentliche Jobs und bessere arbeitsrechtliche Bestimmungen für alle Kolleg*innen im Sozial- und Gesundheitsbereich und speziell für die Zivildiener. Viele Zivildiener arbeiten gerne im Sozial- und Gesundheitsbereich, sehen dies als Bereicherung - und bleiben dann aber nicht, weil Arbeitsbedingungen und Bezahlung so schlecht sind. Auch das ist eine Ursache für den Personalmangel in dem Bereich. 

Gewerkschaft ist gefragt

Viele akzeptieren, dass in einer Krisensituation “andere Spielregeln” gelten. Doch es ist zu befürchten, dass viele der Maßnahmen, die nun gesetzt werden, auch nach der Krise beibehalten werden. Gerade deshalb wäre es wichtig, dass die Gewerkschaft - anstatt in einem nationalen Schulterschluss alle Maßnahmen der Regierung abzunicken - sich entschieden für die Rechte aller Beschäftigter, gegen Zwangsarbeit und für ordentliche Bezahlung einsetzt. Das würde nämlich wesentlich mehr und v.a. auch qualifiziertes Personal bringen!

Um die Interessen von Zivildiener zu vertreten und durchzusetzen, bräuchte es gewerkschaftliche Rechte für Zivildiener. Doch diese dürfen aktuell lediglich ab 5 Zivildienern in einer Einrichtung (am jeweiligen Standort) eine Vertrauensperson mit Stellvertreter*in wählen, ab 20 pro Standort kommt ein weiterer Stellvertreter hinzu [3]. Eine gewerkschaftliche, kollektive Interessenvertretung für Zivildienstleistende gibt es jedoch nicht, eine solche könnte etwa eine ordentliche Bezahlung für die Zivis erkämpfen und gemeinsam mit den kämpferischen Kolleg*innen im Sozial- und Gesundheitsbereich (https://www.slp.at/artikel/eine-streikbewegung-9956) bessere Bedingungen für alle Beschäftigten durchsetzen.

Anstatt einer Zwangsverpflichtung, um die Löcher von jahrelanger Kürzungspolitik zu überdecken, musste rasch ausreichend Geld für diesen Bereich bereitgestellt werden, um dauerhaft gut bezahlte Jobs mit umfassenden Hygiene- & Sicherheitsmaßnahmen (auch nach der Corona-Krise) zu schaffen. Die Einrichtungen privater Träger müssen vergesellschaftet und vom Staat ausfinanziert werden, um den Erhalt dieser notwendigen Infrastruktur sicherzustellen. Geld ist für all diese Maßnahmen genug da: z.B. bei all jenen Tourismuskonzernen aus Tirol, die die Ausbreitung von Corona zusätzlich angeheizt haben, indem sie ihren Skibetrieb nicht eingestellt haben: https://www.facebook.com/sozialistischelinkspartei/photos/a.191550957206/10157980814422207/

 

Quellen:

[1] https://www.diepresse.com/5785211/was-turkis-grun-fur-zivildiener-miliz-und-grundwehrdiener-plant; abgerufen 16.03.2020; 19:40

[2] https://zivildienst.gv.at/116/start.aspx; abgerufen: 16.03.2020; 21:41

[3] https://www.zivildienst.gv.at/401/files/Rechte_Pflichten_Stand_01022020.pdf; Version vom 01.02.2020

[4] https://www.zivildienst.gv.at/403/files/Zivildienstgesetz_1986_BGBl_I_Nummer_107_2018.pdf; abgerufen 16.03.2020; 23:29

[5] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5786539/CoronaMassnahmen_2500-Meldungen-fuer-ausserordentlichen; abgerufen 17.03.2020; 17:54