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Sozialistische LinksParteiösterreichische Sektion des Komitees für eine ArbeiterInneninternationale (CWI) |
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24.06.2009Wenn der Staat den Polizeiknüppel auspacktKategorie: Österreich, TerrorismusWarum nehmen staatliche Repression und Polizeigewalt zu? Wer oder was ist der Staat überhaupt? Welche Erfahrungen gibt es? Und welche weiteren Entwicklungen können wir erwarten?“Wie hältst Du es mit dem Staat” – war von Beginn eine der Schlüsselfragen für und in der ArbeiterInnenbewegung. Für MarxistInnen resultiert die Existenz des Staates aus den Klassengegensätzen in der Gesellschaft. Der Staat als scheinbar über den Klassen stehender unabhängiger “Schlichter”, dient demnach in der Realität der Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung und damit der jeweils herrschenden Klasse. Friedrich Engels schrieb, dass deshalb vor allem in der Krise – welche die Ordnung in Frage stellt – die Repression steige: Die öffentliche Gewalt “verstärkt sich aber in dem Maß wie die Klassengegensätze innerhalb des Staates sich verschärfen ...” Demzufolge kann der staatliche Repressionssapparat im Kapitalismus nicht einfach reformiert werden; er muss aufgelöst und durch demokratische Organe ersetzt werden, um eine neue Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Gleichzeitig stellt der Staat und seine jeweils konkrete “Verfassung” auch jenen Raum dar, in welchem sich wichtige Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung im Kapitalismus manifestieren: z.B. Wahlrecht, Arbeitsrecht und Sozialgesetzgebung, ja selbst Elemente betrieblicher Demokratie und Kontrolle über die festgeschriebenen gewerkschaftlichen Rechte und die Existenz verstaatlichter Unternehmen. Hier haben sich MarxistInnen auch stets bemüht, Angriffe auf diese Errungenschaften abzuwehren – z.B. im Kampf gegen die Einschränkung demokratischer Freiheiten oder die Privatisierung von öffentlichen Unternehmen. Was auf den ersten Blick manchen vielleicht als Widerspruch erscheint, gehört in Wirklichkeit zusammen. Denn wir meinen, dass historische und aktuelle Beispiele zeigen: Nur wer bereit ist, den bürgerlichen Staat bzw. die bestehende Ordnung als solches in Frage zu stellen, wird im Kampf um demokratische und soziale Rechte und deren Verteidigung – v.a. in der Krise – nicht scheitern. Erfahrungen der ArbeiterInnenbewegungDie Politik der sozialdemokratischen Führung am Beginn des 20. Jahrhunderts war demgegenüber von einer grundsätzlich positiven Haltung gegenüber dem bürgerlichen Staat und vor allem seiner Reformierbarkeit geprägt. Der Staat wurde von einer bewaffneten Verteidigungsstruktur der kapitalistischen Verhältnisse zum Hauptinstrument der Veränderung umgedeutet. Für die Abwendung der Sozialdemokratie vom Marxismus war paradoxerweise das organisatorische Wachstum der Bewegung vor dem Ersten Weltkrieg (mit-)verantwortlich gewesen: Vor dem Hintergrund eines massiven Wirtschaftsaufschwungs wurde Teile des inzwischen mächtigen Partei- und Gewerkschaftsapparats in die staatlichen Organe integriert. Nach 1918 führte etwa in Österreich und Deutschland die Sozialdemokratische Partei sogar den (bürgerlichen) Staat – und rettete ihn damit. Was allerdings “übersehen” wurde: Nicht der Staat und demokratische Wahlen, sondern der Druck und die Stärke sozialer bzw. revolutionärer Bewegungen – v.a. 1917/18–1920 – waren es gewesen, welche zu Errungenschaften geführt hatten. Da die bestehende Ordnung an sich nicht angetastet wurde, blieb das damals Erreichte nicht von Dauer. Die tiefe Krise des Kapitalismus in den 1920er Jahren engte die Spielräume für Zugeständnisse entscheidend ein; auf Widerstand gegen Kürzungen reagierte die Gegenseite zunehmend autoritär. Im austrofaschistischen Ständestaat wurden demokratische Freiheiten abgeschafft und der Weg zur Nazi-Diktatur geebnet. Diese Entwicklung konnte ihrerseits nur durch einen BürgerInnenkrieg gegen die organisierte ArbeiterInnenschaft ermöglicht werden, der im Februar 1934 von Militär, faschistischen Milizen und dem Polizeiapparat vollendet wurde. Die Sozialdemokratie stand dem planlos gegenüber. All der großartig aufgebaute staatliche Einfluss erwies sich als nutzlos. Der bürgerliche Staat hingegen bewies durchaus Wandlungskünste: und zwar durch das Abschütteln von sozialen und gewerkschaftlichen Rechten und des – aus Sicht der Bürgerlichen – ganzen parlamentarisch-demokratischen Beiwerks, das in Zeiten von (Gegen-)Revolution, Krise und Weltkrieg nicht brauchbar war. Zeitsprung in die GegenwartSP-Ministerin Schmied sprach angesichts des vor einigen Wochen drohenden LehrerInnenstreiks offen und unverschämt etwas aus, was die grundsätzliche Handlungsfreiheit von Gewerkschaften in Frage stellt. Sie zog nämlich öffentlich in Erwägung streikende LehrerInnen zu entlassen. Neben dem Wandel der SPÖ zu einer offen bürgerlichen Partei, zeigte dieses Statement die allgemeine Nervosität der herrschenden Kreise angesichts drohender Arbeitskämpfe und sozialer Bewegungen. So bezeichnete auch ÖVP-Klubobmann Kopf die Demonstration des ÖGB im Mai gegen Nulllohnrunden als “Aufwiegeln” (Presse, 19.5.09). Das vielleicht Bemerkenswerteste an dieser Aussage ist, dass sie fällt, obwohl Streiks noch nicht unmittelbar im Raum stehen. Tragisch ist: Die Gewerkschaften sind ideogisch überhaupt nicht gerüstet für die kommenden, im Vergleich zur relativ friedlichen Nachkriegsordnung und der “Sozialpartnerschaft”, offenbar wieder härteren Zeiten. ÖGB: Fatales Selbstverständnis als staatliche OrdnungsmachtDer Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat sich – im Gegensatz zu den Gewerkschaften der Zwischenkriegszeit – von Beginn an als integraler Bestandteil des Staates betrachtet. Das Selbstverständnis als “staatliche Ordnungsmacht” wird besonders brisant anlässlich der Zunahme polizeilicher Übergriffe, die AsylwerberInnen und MigrantInnen sowie soziale und antikapitalistische Proteste treffen und noch treffen werden. So kann man beim ÖGB zum Thema Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei eine Meldung vom 9.4.09 finden, in der die Forderung des Generalsekretärs von Amnesty International nach einem eigenen PolizistInnenstrafrecht vehement bekämpft wird: Das käme “einer Diskriminierung der Kolleginnen und Kollegen gleich”, so der Polizeigewerkschafter. Es ist vom ÖGB an keiner Stelle eine andere Haltung, etwa in Form einer offenen Debatte, transportiert worden. Wir meinen: PolizistInnen sind in diesen Fragen sicher keine normalen ArbeitnehmerInnen. Ihr Job ist die Sicherung der herrschenden Ordnung – die Verfolgung von z.B. polizeilichen Übergriffen liegt deshalb um ureignenen Interesse aller die an dieser Ordnung etwas ändern möchten. Letztlich könnten in nicht allzu ferner Zukunft Polizisten den Befehl erhalten, ein Gewerkschaftsbüro zu stürmen, weil sich dort – ein nicht ungewöhnlicher Vorwand – Terroristen aufhalten sollen. Internationale EntwicklungDie weltweite Krise des Kapitalismus und seiner Einrichtungen führt zu einer Zunahme von Konflikten. Während die Mehrheit immer mehr arbeitet, dabei aber immer weniger zum Leben übrig hat, wird Besitz und Reichtum der Profiteure des Kapitalismus von staatlicher Seite mit Zähnen und Klauen verteidigt werden. Daher beschäftigen sich kapitalistische PolitikerInnen und StrategInnen mit der Verschärfung staatlicher Repression; sei es in Form von Gesetzen, der Ausweitung von Polizeibefugnissen oder Überlegungen zum Verbot von Streiks. Schon 2001 ermutigte der EU-Rat die Regierungen zu einer verstärkten Gleichsetzung von ungeliebten politischen Aktivitäten mit “Terrorismus”. Dem folgte Blau-Schwarz und eine Parlamentsmehrheit (inkl. SPÖ) mit einer Überarbeitung des Strafgesetzbuches 2002. Ab diesem Zeitpunkt gibt es den § 278 ff. StGB in seiner heutigen Form. Der ursprüngliche § 278a (gekoppelt mit § 165 gegen Geldwäsche) geht auf das Jahr 1993 zurück. Mit den geltenden Formulierungen in den 278ern kann fast jede Form von zivilem Ungehorsam als Terrorismus ausgelegt werden. Ein besonders krasses Beispiel für die Ausnutzung angeblicher “Anti-Terror”-Gesetze gegen Beschäftigte war die Verhaftung von 200 streikenden LehrerInnen wegen “un-patriotischem Verhalten” in New Jersey, USA in Folge des “Patriot Act” nach dem 11. September 2001. Österreich 1999–2009Staatliche Repression setzte in Österreich bereits in den 1990ern ein; v.a. massiv im Zusammenhang mit rassistischer Hetze und neuen Gesetzen gegen MigrantInnen und AsylwerberInnen. Ein besonderes Beispiel stellt hier die “Operation Spring” im Mai 1999 dar. Wenige Wochen nach dem Tod des nigerianischen Asylwerbers Marcus Omofuma (als Folge polizeilicher Folter bei der Abschiebung) kam es zu einer riesigen Polizeiaktion. Diese umfasste mit dem “Großen Lauschangriff” auch neue Befugnisse. Eine Lawine von Prozessen gegen zig Personen folgte. Doch jeglicher Versuch einer Verurteilung nach §278a StGB (“nigerianische Drogenmafia”) scheiterte. Allerdings wurden viele Menschen nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt, obwohl meist nichts Konkretes bewiesen werden konnte. Oftmals enthielt die Begründung Formulierungen wie “eine unbestimmte Menge einer unbestimmten Substanz, die an unbekannten Orten unbekannten Menschen verkauft wurde”. Es ist kein Zufall, dass unter den Verhafteten und später Verurteilten Menschen waren, die aktiv an den Protestkundgebungen nach der Ermordung Marcus Omofumas mitgearbeitet haben. Diese Anfänge politischer Organisierung von MigrantInnen sollten im Keim erstickt werden. Die geballte Einschüchterung verfehlte ihre Wirkung leider nicht. Übrigens: Der Lauschangriff ist seitdem fixer Bestandteil der Strafprozessordnung. Der Kampf um den “Terror- und Mafiaparagraphen” 278 ist seit über einem Jahr vermehrt im Blick der Öffentlichkeit. Zehn TierschützerInnen wurden und werden von Polizei und Behörden wie Mafiosi behandelt und den Berichten der Betroffenen nach auch gefoltert. Der im April erschienene Abschlussbericht enthält offensichtlich noch immer keine konkreten Beweise gegen die AktivistInnen. Deshalb stützen sich die Behörden bis heute auf die unfassbare und schwammige Anklage der “kriminellen Organisation”. Unsere Forderungen zum “Terrorparagraphen” 278 und der wachsenden Repression(ganze Resolution auf www.slp.at)
Kommentar? Mail an slp(at)slp.atDieser Artikel stammt aus dieser Ausgabe der Zeitung Vorwärts |
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