Sexualität im Kapitalismus

Auflösung sexueller Normen?
Nora Brandes

Postmoderne WissenschaftlerInnen behaupten gerne, dass heute im Sexualleben keine Zwänge mehr bestehen würden. Durch die Entkoppelung von Fortpflanzung und Sexualität durch moderne Verhütungsmittel sei heute Raum für viele verschiedene Sexualpraktiken entstanden. Ein paar Fesselspiele würden heute ins sexuelle Standardprogramm gehören und durch die Auflösung eindeutiger sexueller Identitäten könne heute jedeR seine/ihre sexuelle Orientierung offen ausleben. So gelehrt dies klingen mag – es ist einfach Blödsinn. Denn trotz teilweise gewandelter Sexualitätsbilder, der Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln und der Tatsache, dass es neben der heterosexuellen Paarbeziehung auch andere Lebensformen gibt, ist die Definition dessen, was Sexualität ist, weiterhin stark beschränkt und das Sexualleben großen Normen unterworfen.

Nichtbeachtung weiblicher Bedürfnisse

Das fängt schon bei der Definition von Sex an. Wenn in Filmen oder Büchern Sexszenen vorkommen, dann ist der Sex immer mit der (heterosexuellen) Penetration verbunden. Verhütung als selbstverständlicher Teilaspekt von Sexualität kommt dabei nie vor – und wird somit implizit als Gegenteil von erfülltem Sex dargestellt. Dass aber Studien zeigen, dass 62 Prozent aller Frauen durch vaginalen Verkehr alleine keinen Orgasmus bekommen können[1], wird dabei in der Regel völlig ausgeblendet. Stattdessen suggerieren die meisten Sexszenen in Filmen und Büchern, dass sowohl der Mann, als auch die Frau (meist auch noch gleichzeitig) durch vaginalen Geschlechtsverkehr zum Höhepunkt kommen könnten. Dass es daneben aber noch viele andere Sexualpraktiken gibt, kommt meist nicht vor. Sex wird so in der Populärkultur und im Alltagsverständnis mit (heterosexueller) Penetration gleichgesetzt. Das spiegelt einerseits eine heterosexuelle männliche Perspektive auf Sex wieder, denn Männer haben von ihrer biologischen Disposition in der Regel seltener Probleme, bei der Penetration einen Orgasmus zu bekommen. Gleichzeitig zeigt sich hier aber auch eine Verengung von Sexualität auf den Fortpflanzungsaspekt, denn nur durch eine (heterosexuelle) Penetration können auch Kinder gezeugt werden.

   Der aktuelle Aufklärungsfilm „Sex we can“[2], der Bestandteil des „Sexkoffers“ ist, den LehrerInnen für den Aufklärungsunterricht in der Schule zur Verfügung gestellt bekommen, ist ein gutes Beispiel für die gängigen Definitionen von Sexualität. Sexualität und Verhütung werden hier am Beispiel einer heterosexuellen Paarbeziehung thematisiert. Unter anderem kann man im Film erfahren, dass 50 Prozent aller Frauen beim Sex keinen Orgasmus bekommen könnten. Anstatt die gängige Definition von Sex in Frage zu stellen, die offensichtlich nicht an den weiblichen Bedürfnissen nach sexueller Befriedigung ausgerichtet ist, wird die Hälfte aller Frauen als „außerhalb der sexuellen Norm“ dargestellt.

   Interessant ist in diesem Zusammenhang die Geschichte der Klitoris: Im Mittelalter ging man noch davon aus, dass die Klitoris eine wichtige Funktion bei der Zeugung von Kindern habe. Folglich wurde die Klitoris erforscht und es wurde ihr große Aufmerksamkeit zuteil. Als man dann später herausfand, dass die Klitoris „nur“ sexuelle Lust verschaffe, wurde die Bedeutung und Funktion der Klitoris in der medizinischen Forschung einfach ignoriert.[3]

   Die Verengung von Sex auf die Penetration führt auch dazu, dass sexuelle Handlungen, die auf die Stimulierung der Klitoris abzielen, „nur“ als „Vorspiel“ vor dem eigentlichen Sex, verstanden als Penetration gelten. Das erste Mal bleibt für viele Mädchen ein schmerzhaftes Erlebnis in Erinnerung, bei dem sie keinerlei sexuelle Lust verspüren. Viele Mädchen fragen sich dann, ob ihr Körper „normal“ sei und, ob sie irgendetwas „falsch“ gemacht hätten. Dabei sind diese Erfahrungen nur Ergebnis des normativen „Zwangs“ zur Penetration und der Nichtbeachtung weiblicher Bedürfnisse im alltäglichen Verständnis von Sex.

Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Sexualität

Gleichgeschlechtliche Sexualität kommt in „Sex we can“ so gut wie gar nicht vor. Homosexuell orientierte Jugendliche können dadurch auch nicht erfahren, was sie zur Vermeidung von Infektionsansteckungen tun müssen. Außerdem wird damit die heterosexuelle Norm zementiert und gleichgeschlechtlicher Sex nicht als gleichwertige Variante akzeptiert und nicht für Diskriminierungen homosexueller Menschen sensibilisiert. Auch das ist kein Zufall und entspricht gängigen Sexualitätsvorstellungen. Während sexuelle Handlungen, die auf die Stimulierung der Klitoris abzielen als „nicht echter“ Sex abgewertet werden, wird gleichgeschlechtlicher Sex gemeinhin als „pervers“ abgetan. Die lange Geschichte gesetzlicher Maßnahmen gegen diese Gruppe macht deren Diskriminierung auch gesetzlich greifbar. Unter Maria Theresia wurde Homosexualität noch mit der Todesstrafe geahndet. Obwohl die Todesstrafe später abgeschafft wurde, war Homosexualität bis 1971 gesetzlich verboten und wurde mit schwerem Kerker bis zu fünf Jahren geahndet. Begründet wurde die Diskriminierung als „Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts“ – also mit biologistischen Begründungen, was biologisch „natürlich“ und was „unnatürlich“ sei.

   1971 fiel das generelle Verbot gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Trotzdem bestanden Diskriminierungen weiter fort, u.a. das Verbot für homosexuelle Männer, eine Beziehung miteinander einzugehen, wenn ein Partner unter 18 Jahren war, währendem für heterosexuelle und lesbische Beziehungen ein Mindestalter von 14 Jahren galt (§ 209). Dass homosexuelle Männer hier gesondert diskriminiert werden, hängt damit zusammen, dass homosexuelle Beziehungen unter Frauen ohnehin nie so ernst genommen wurden wie homosexuelle Beziehungen unter Männern. So hieß es in der Begründung der Regierung dazu, dass bei weiblichen homosexuellen Beziehungen ohnehin nicht zwischen sexuellen Handlungen und Körperpflege unterschieden werden könne. Da hier per se keine Penetration stattfinden kann, wurden lesbische Beziehungen nicht ernst genommen – ganz nach dem Motto: Wo keine Penetration stattfindet, kann es sich nur um Körperpflege handeln. Aus demselben Grund wurden übrigens im Nationalsozialismus homosexuelle Männer per Gesetz verfolgt, während es für homosexuelle Frauen keine derartige Bestimmung gab.

   Der § 209 wurde in Österreich jedenfalls erst im August 2002 (!) abgeschafft – und zwar nur deshalb, weil ein 17-jähriger schwuler Jugendlicher vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof geklagt hatte. § 209 wurde durch den geschlechtsneutral formulierten § 207b ersetzt. Nun gilt für heterosexuelle, schwule und lesbische Beziehungen ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem ist Sex mit einem Partner bzw. einer Partnerin verboten, der bzw. die – so die schwammige Formulierung – „noch nicht reif genug“ ist. Trotz der geschlechtsneutralen Formulierung werden unter diesem Paragraphen weiterhin in erster Linie homosexuelle Männer verurteilt. So wird unter einem geschlechtsneutralen Deckmantel die Verfolgung von Schwulen fortgesetzt. Auch ein Amnestiegesetz für Schwule, die nach mittlerweile abgeschafften schwulenfeindlichen Paragraphen, verurteilt wurden, gibt es bis heute nicht. Ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare auch nicht.

Diskriminierung „abweichender“ Sexualpraktiken

Aber nicht nur gleichgeschlechtliche Sexualität wird bis heute diskriminiert, sondern überhaupt alle Sexualpraktiken, die vom gängigen Sexualitätsbild abweichen und Sexualität von seiner Fortpflanzungsfunktion abkoppeln. Bis heute wird alles, was Sexualität in erster Linie mit Lust verbindet, als anrüchig gesehen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Masturbation bis heute mit dem Schimpfwort „Wichser“ belegt ist, gleichgeschlechtliche Männer als „schwule Sau“ beschimpft werden und Lesben mit dem Vorwurf der Frigidität konfrontiert sind, weil sie sich sexuell nicht für Männer interessieren. Aber auch BDSM-Praktiken[4] gelten gemeinhin als „pervers“ und sind bis heute in vielen Ländern wie zum Beispiel England verboten. Doch auch in Österreich – wo BDSM als Körperverletzung eingestuft wird – sind solche Praktiken zwar legal, wenn der oder die Betreffende einwilligt und sie keine schweren Verletzungen nach sich ziehen, gleichzeitig dürfen sie nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen. So kann es also durchaus sein, dass der Oberste Gerichtshof leichte Striemen als „sittenwidrig“ einstuft und eine Verurteilung anstrebt. Eine endgültige Rechtssicherheit gibt es also nicht.

   Dabei entspricht die Diskriminierung „abweichender“ Sexualpraktiken überhaupt nicht der Realität. Schon der in den späten 1940er und frühen 1950er Jahren in den USA publizierte Kinsey-Report hatte ein Auseinanderklaffen zwischen sexuellen Wünschen und Praktiken auf der einen Seite und sexuellen Normen auf der anderen Seite gezeigt. Der Sexualwissenschaftler Alfred Charles Kinsey veröffentlichte darin Befragungen, die u.a. ergaben, dass zwischen 90 und 95 Prozent der Bevölkerung bis zu einem gewissen Grad bisexuell ist, Masturbation ein weit verbreitetes Phänomen ist und „abweichende“ Sexualpraktiken wie BDSM weiter verbreitet sind, als man angenommen hatte.

Familie und die Re/Produktion der Ware Arbeitskraft

Doch warum eigentlich dieses große Problem damit, Sex jenseits der heterosexuellen Penetration anzuerkennen? Warum die Abwertung der weiblichen Sexualität, die jahrhundertelange Verfolgung Homosexueller, der verkrampfte Umgang mit Masturbation, die Ambivalenz im Umgang mit BDSM? All diese Bereiche haben miteinander gemein, dass sie Sexualität von der Fortpflanzung loslösen und die sexuelle Lust in den Vordergrund stellen. Mit der Verbindung von Sex und Lust hatte nicht nur die Kirche schon immer Probleme. Die lustbetonte Perspektiv auf Sex stellt auch die Grundfeste des Kapitalismus in Frage, dass Sexualität in erster Linie in der (heterosexuellen) Familie stattzufinden hat. Mit Familie sind damit nicht nur verheiratete Menschen mit Kindern gemeint, sondern auch die wachsende Zahl an unverheirateten Paaren mit Kindern.

   Die Funktion der Familie im Kapitalismus ist seit jeher die der Produktion und der Reproduktion der Ware Arbeitskraft. Damit ein Mensch in der Fabrik „funktionieren“ kann, muss er verköstigt, gekleidet und gepflegt werden. Traditionell war das die Rolle der Frau. Und auch heute sind es in erster Linie Frauen, die diese unbezahlte Arbeit verrichten. Das ist für den Staat sehr effizient, denn er erspart sich eine Menge Geld dadurch, dass er diese Arbeit nur teilweise ausgelagert (z.B. in Form von Krankenhäusern und Altersheimen) anbieten muss. Gleichzeitig ist es die Funktion der Familie, Arbeitskräfte zu produzieren, d.h. Kinder zu zeugen und sie aufzuziehen – was wiederum zumeist die Aufgabe von Frauen ist. Die Familie versorgt so die kapitalistische Ökonomie mit neuen Arbeitskräften. Die Sorge um den „demografischen Wandel“ zeigt dies sehr deutlich: So kommen aus Politik und Wirtschaft in regelmäßigen Abständen sorgenvolle Kommentare darüber, dass der Wirtschaft aufgrund der sinkenden Geburtenrate die Arbeitskräfte ausgehen würden. Angesichts der existierenden Arbeitslosigkeit erscheint das jedoch wenig realistisch. Die eigentliche Sorge dreht sich daher in erster Linie um Kinder aus besser gebildeten Haushalten, die als Fachkräfte besonders verwertbar sind. Denn hier – so die Annahme von Politik und Wirtschaft – sei die Mutter aufgrund ihres Bildungsstands in der Lage, ihren Kindern eine gute Bildung zu vermitteln und ihnen bei Problemen bei den Hausaufgaben zu helfen. Darüber hinaus können besserverdienende Eltern sich für ihre Kinder eine Nachhilfe leisten. Diese Annahme verweist darauf, dass im Kapitalismus die Familie auch als Bildungsinstitution, die auf der unbezahlten Arbeit vor allem von Frauen basiert, eingeplant ist. Deshalb wird die sinkende Geburtenrate insbesondere der besser gebildeten Frauen als zentrales Problem aufgefasst. Anstatt von staatlicher Seite mehr Geld in die Bildung zu investieren um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen, wird sozial unterprivilegierten Eltern, die ihren Kindern aufgrund mangelnder Ressourcen keine gute Bildung vermitteln können, mangelndes Bildungsbewusstsein unterstellt.

   Lebensformen, die Sexualität nicht mit Fortpflanzung, sondern mit Lust verbinden, stellen jedenfalls die Funktion der Familie als Ort der Produktion und Reproduktion von Arbeitskräften in Frage. Bei homosexuellen Paaren ist plötzlich nicht mehr klar, welcher Part die unbezahlte Haus- und Fürsorgearbeit zu übernehmen hat. Eine selbstbestimmte weibliche Sexualität stellt die untergeordnete Rolle der Frau in der Familie in Frage. Wenn Fortpflanzung nicht mehr im Mittelpunkt von Sexualität steht, wird die Rolle der Familie als Produzentin von neuen Arbeitskräften für die Wirtschaft in Frage gestellt. Darin liegen die Ursachen für die enge Normierung von Sexualität im Kapitalismus, die trotz teilweise gewandelter Lebensformen weiterhin existent ist. In dieser Koppelung von Sexualität und Familie liegt auch begründet, warum Vergewaltigung in der Ehe bis 1989 (!) kein Strafbestand war. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass sexuelle Verweigerung und „Verletzung der Treuepflicht“ auch heute noch Gründe sind, um eine Ehe schuldig zu scheiden. Anstatt die Regelung solcher Fragen den EhepartnerInnen zu überlassen, schreibt der Staat hier eine sexuelle Norm vor.

Die Norm der (heterosexuellen) Paarbeziehung

Promiskuität (= sexuelle Freizügigkeit) und offene Beziehungsmuster werden oft abgewertet bzw. nur für einen bestimmten Lebensabschnitt als normal erachtet. Jugendlichen wird heute durchaus in einem gewissen Rahmen das Ausprobieren ihrer eigenen Sexualität zugestanden. Gleichzeitig dominieren auch hier sexistische Bewertungen, die dies Männern eher zugestehen als Frauen. Männer, die sexuell experimentierfreudig sind, werden als „tolle Hengste“ oder „Weiberhelden“ bezeichnet, Frauen, die dasselbe tun, gelten gemeinhin als „Schlampe“ oder „leichtes Mädchen“. Wenn eine Frau sexuell experimentierfreudig ist, heißt es sie sei „leicht zu haben“. Dabei wird suggeriert, dass sie ein sexuelles Objekt sei, auf das Männer leichten Zugriff hätten. Bei Männern wird hingegen in der Regel davon ausgegangen, dass sie selbstbestimmt ihre Sexualität ausleben würden und sich die Frauen „wählen“ würden, mit denen sie ins Bett gehen wollen. Das spiegelt auch wieder, dass die Monogamie in erster Linie für Frauen gilt, währendem es bei Männern viel eher geduldet wird, wenn sie das nicht so streng nehmen.

   Trotz aller Unterschiede, die hier zwischen Männern und Frauen gemacht werden, wird ab einem gewissen Alter davon ausgegangen, dass nun eine Familie gegründet werden müsse. Schon der Begriff des „Singles“ suggeriert, dass Menschen ohne feste sexuelle Partnerin bzw. festen sexuellen Partner einsam wären. Und die Bezeichnung „kinderlos“ suggeriert, dass solchen Menschen etwas fehlen würde. Menschen, die auch nach einem Alter von 30 Jahren in einer Wohngemeinschaft wohnen seien „nicht erwachsen“ geworden. Menschen, die keine Kinder und wechselnde PartnerInnen haben, seien „hedonistische Singles“, die nur an ihrem eigenen Ego interessiert seien. Und offene Beziehungen würden ohnehin nicht funktionieren, weil Eifersucht ja etwas völlig „natürliches“ sei. All dies sind gängige Klischees, die zeigen, dass als Ort, an dem Sexualität ausgelebt wird, die (heterosexuelle) romantische Paarbeziehung erachtet wird. Auch wenn heute aus vielen Partnerschaften keine Kinder mehr hervorgehen, ist diese Beziehungsform nach wie vor nahezu unumstritten und wird mit Besitzansprüchen auf den/die PartnerIn legitimiert. Und auch wenn es heute viele Alleinerziehende gibt, gilt auch für diese, dass sie entweder keinen Partner bzw. keine Partnerin haben, oder nach der Trennung eine neue Paarbeziehung eingehen. Auch rechtlich wird die (heterosexuelle) Paarbeziehung gestützt. So ist es zum Beispiel unmöglich, die Obsorge für ein Kind auf mehr als zwei Elternteile zu übertragen. Die Vorstellung, dass genau zwei Eltern die „richtige“ Anzahl an Bezugspersonen für ein Kind seien, legitimiert solche Regelungen.

   Die Vorstellung, dass Sexualität nur in der Paarbeziehung mit einem Menschen ausgelebt werden soll, führt dann nicht nur dazu, dass Abweichungen von dieser Norm als „Seitensprünge“ oder „Treuebrüche“ bezeichnet werden. Durch die Norm der Paarbeziehung wird genau geregelt, wen man unter welchen Umständen umarmen oder küssen darf. Diese Verhaltensregeln machen einen willkürlichen Unterschied zwischen „Freundschaft“ und „Liebesbeziehung“. Während „Freunde“ einander körperlich nicht zu stark nahe kommen dürfen, sind Zärtlichkeiten bei einer „Liebesbeziehung“ akzeptiert. Anstatt menschliche Beziehungen als komplexe Verhältnisse zu erfassen, die individuell unterschiedlich eine ganze Reihe verschiedener verbaler, körperlicher oder sonstiger Handlungen umfassen, werden in diesem Konzept menschliche Beziehungen in die Schubladen „Liebe“ oder „Freundschaft“ gepresst.

   Interessant erscheint in diesem Zusammenhang auch die Anrüchigkeit, mit denen Swingerclubs belegt werden. Wenn Menschen sich aus freien Stücken zur Auslebung ihrer sexuellen Wünsche treffen und dabei mit mehreren Personen Sex haben, gilt dies als unanständig. Demgegenüber wird der Bordellbesuch eines Mannes viel eher toleriert: Hier zahlt der Mann für eine kommerzielle Dienstleistung, die die Paarbeziehung, die er mit seiner Freundin führt, nicht grundsätzlich in Frage stellt. Die Prostitution ist so einerseits oft ein Zeichen dafür, dass viele Paarbeziehungen überhaupt nicht funktionieren. Andererseits erhält die Prostitution so manche Ehe oder Partnerschaft am Leben, da der Mann sich hier „Abwechslung“ sucht. Denn die Ehe oder Familie wird – im Kontrast zum Bordellbesuch – als „lustloser“ Ort angesehen, an dem sexuelle Wünsche nicht ausgelebt werden können. Ein Bordellbesuch wird deshalb von vielen Frauen eher toleriert als ein „Seitensprung“, denn hier geht es um die Inanspruchnahme einer „geschäftsmäßig“ erbrachten Leistung, die das Konzept der Liebesbeziehung weniger in Frage stellt. Was für den Mann gilt, gilt dabei nicht für Frauen. Ihre „Abwechslung“ ist in diesem Konzept nicht eingeplant – was wiederum auf die doppelbödige Moral gegenüber promiskuitiven Frauen hinweist. Dass Prostituierte jedoch gesellschaftlich geächtet werden und als „unanständig“ gelten, spiegelt genau diese doppelbödige Moral zwischen „heiler Familie“ und Bordellbesuch wieder. Somit ist die Prostitution Ausdruck der patriarchalen Institution der monogamen (heterosexuellen) Ehe bzw. Partnerschaft.

Familie und Eigentumsverhältnisse

Die Vorstellungen, dass offene Beziehungen auf die Dauer ohnehin nicht funktionieren könnten und Eifersucht – also ein Besitzanspruch auf den Partner bzw. die Partnerin – ein „natürliches“ Verhaltensmuster eines jeden Menschen sei, hängt ebenfalls mit der (heterosexuellen) bürgerlichen Familie zusammen. Da die kapitalistische Gesellschaft maßgeblich auf Privateigentum beruht, der vererbt wird, ist die Gewährleistung verlässlicher Vererbungslinien notwendig. Die Familie spielt hier eine zentrale Rolle: Hier wird die Nachkommenschaft geboren und aufgezogen, die später den Besitz erbt. Zwar kann in den meisten Familien nicht wirklich viel vererbt werden, doch insbesondere für das Bürgertum, wo ganze Unternehmen oder Teile davon weitervererbt werden, ist diese Funktion der Familie wichtig. Über die Familienbande wird so die Weitergabe von Besitz geregelt und soziale Hierarchien werden dadurch biologisch legitimiert. Denn es ist lediglich eine biologische Zufälligkeit, ob man das Kind einer reichen Unternehmerfamilie oder das Kind einer sozial unterprivilegierten Familie ist. Die Familie spielt so eine wichtige Rolle in der Aufrechterhaltung eines ungerechten Systems, das einige Wenige mit großem Reichtum ausstattet und die große Mehrheit nahezu besitzlos zurücklässt. Wenn nun durch neue offene Beziehungsmuster die Zugehörigkeit von Kindern zu ihren Eltern nicht mehr so eindeutig ist und Kinder in gemeinschaftlichen Lebensformen von mehreren Menschen großgezogen werden, stellt dies die Grundlagen des Kapitalismus in Frage.

   Wenn eine Frau mehrere Männer und/oder Frauen liebt und mit ihnen sexuelle Beziehungen unterschiedlicher Art eingeht, ist nämlich plötzlich nicht mehr klar, wer zu welcher biologischen „Linie“ gehört. Umgekehrt wird jedoch diese „Treue“ von Männern nicht so gefordert, denn sie können zur Prostituierten gehen und werden bei sexueller Freizügigkeit weniger stark kritisiert. Engels spricht deswegen von einer „verdeckten Polygamie des Mannes“. Das hängt damit zusammen, dass historisch gesehen die männliche Vererbungslinie die zentrale war. Engels schreibt in seinem Buch über den Ursprung der Familie dazu: „Die Monogamie entstand aus der Konzentrierung größerer Reichtümer in einer Hand – und zwar der eines Mannes – und aus dem Bedürfnis, diese Reichtümer den Kindern dieses Mannes und keines andern zu vererben. Dazu war Monogamie der Frau erforderlich, nicht des Mannes, so daß diese Monogamie der Frau der offenen oder verdeckten Polygamie des Mannes durchaus nicht im Wege stand.“[5]

Die 68er-Bewegung

Die 68er-Bewegung und hier insbesondere auch die Frauenbewegung haben wesentlich dazu beigetragen, den Sexualitätsbegriff im Kapitalismus in Frage zu stellen. Die 68er-Bewegung probierte neue Formen des Zusammenlebens aus und hinterfragte das bürgerliche Modell der Kleinfamilie. So mancher prominente Versuch, „freie Liebe“ zu praktizieren, endeten jedoch in autoritären Strukturen und dem Zwang zum Polygamie (z.B. die Otto Mühl Kommune). Damit wurde wiederum eine Norm festgeschrieben, wie Sexualität auszuleben sei. Auch spiegelten sich in den Versuchen der 68er-Bewegung, die Sexualität zu revolutionieren, die patriarchalen Rahmenbedingungen wieder. So galt der Spruch „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment“ schon der Formulierung nach mehr für Männer. Frauen sollten weiterhin „brav“ und „treu“ bleiben. Diese Entwicklungen zeigten auch, dass sich innerhalb der existierenden Herrschafts- und Eigentumsverhältnisse neue Lebensformen nur begrenzt umsetzen lassen, da die beteiligten Menschen immer von bestimmten Rollenbildern und Handlungsmustern kulturell geprägt sind.

   Die Neue Frauenbewegung wehrte sich gegen die doppelbödige Herrschaftskritik vieler Genossen, die sich für die Weltbefreiung einsetzten und zugleich im Haushalt nicht mithalfen und die Kinderbetreuung ihren Freundinnen überließen. Die Frauen thematisierten so die Familie als Ort von Frauenunterdrückung und setzten mit dem Slogan „Das Private ist politisch“ Fragen der geschlechtergerechten Arbeitsteilung im Haushalt auf die Agenda. Sie propagierten eine selbstbestimmte weibliche Sexualität, beschäftigten sich intensiv mit dem eigenen Körper und enttabuisierten die weibliche Sexualität. Sie stellte geltende Schönheitsnormen in Frage und sie entlarvte den Mythos des vaginalen Orgasmus: Die amerikanische Feministin Anne Koedt verfasste damals einen Text mit dem Titel „Mythos vom vaginalen Orgasmus“ für die Erste Nationale Frauenbefreiungskonferenz in den USA. Darin kritisierte sie die Auffassung nach Sigmund Freud, dass ein klitoraler Orgasmus unreif sei und die Frau erst durch einen vaginalen Orgasmus zur Frau werde. Dagegen wandte sie ein, dass Frauen nur durch die Stimulation der Klitoris zum Orgasmus kommen können. Außerdem erkämpfte die Frauenbewegung die sogenannte Fristenlösung, die einen weiteren Schritt bei der Entkoppelung von Sexualität und Fortpflanzung darstellte.

   Auch die Lockerungen zu homosexuellen Beziehungen im Strafrecht gehen auf diese Zeit zurück. Sie sind Ergebnis eines Kampfes von Homosexuellen für gleiche Rechte, der in den Stonewall-Protesten am 28. Juni 1969 in New York City seinen Anfang fand. Die Homosexuellenbewegung eignete sich – wie auch die Slutwalks das in jüngster Zeit mit dem Begriff der „Schlampe“ getan haben – Begriffe wie „schwul“ und „queer“, die ursprünglich als Schimpfworte gegolten hatten, an. Sie nannten sich selbst nach Schimpfworten und provozierten so eine Auseinandersetzung mit den existierenden Vorurteilen.

Die Vermarktung von Sexualität, neue Normen und Leistungsdruck

Durch die in den 1970er Jahren angestoßenen Liberalisierungen ist Sexualität stark kommerzialisiert worden. Eine ganze Industrie versorgt KundInnen mit teuren Sexspielzeugen, Fetischzubehör und Pornofilmen. Alleine die Pornoindustrie macht Milliardengewinne mit ihrem Geschäft. Und nicht nur für heterosexuelle, sondern auch für homosexuelle Männer bieten Prostituierte die Möglichkeit, Sex zu „kaufen“. (Dass der Freier dabei immer männlich ist, spiegelt auch die patriarchale Struktur des Kapitalismus wieder.) PartnerInnenbörsen bieten die Möglichkeit, potenzielle SexualpartnerInnen per Annonce oder im Internet kennenzulernen. Sexualität ist im Kapitalismus einer totalen Kommerzialisierung unterworfen, Sex und die damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen werden als profitabler Markt erschlossen. Die Vermarktung von Sexualität orientiert sich rein am Profitinteresse der Unternehmen. KundInnen werden dabei nicht berücksichtigt. Weder sind Verhütungsmittel gratis erhältlich sein, noch werden Abtreibungen kostenlos durchgeführt. Eine bis heute nicht erfüllte Forderung der Frauenbewegung ist die Abtreibung auf Krankenschein.

   Die Darstellung nackter Frauen ist heute nicht mehr verpönt. Im Gegenteil: Werbung und Medien sind voll von sexualisierten Darstellungen von Frauen. Frauen werden so als verfügbare Sexobjekte dargestellt, was ein Klima sexistischer Übergriffe auf Frauen befördert. Neue sexuelle Freiheiten, die Frauen sich erkämpft haben, sind so marktförmig „entschärft“ worden und Frauen sind mit dem Zwang konfrontiert, „sexy“ sein zu müssen. Der Sexismus und der damit verbundene Leistungsdruck hat für die Zufriedenheit von Frauen mit ihrem Sexualleben auch negative Auswirkungen. So ist belegt, dass Frauen in der BRD mit ihrer Sexualität viel weniger zufrieden waren als Frauen in der DDR. Zwar waren auch in der DDR in erster Linie Frauen für Haushalt und Familie zuständig, die hohe Erwerbsteilhabe von Frauen und der Wegfall sexistischer Vermarktung von Sexualität führte jedoch dazu, dass die DDR-Frauen im Bett ihre Wünsche selbstbestimmter artikulieren konnten und im Bett mit weniger Sexismus konfrontiert waren.

   Bei der Kritik an der Vermarktung von Sexualität und am Sexismus, der in dieser Vermarktung mitschwingt, geht es nicht um Prüderie. Im Gegenteil: Auch in einer künftigen sozialistischen Gesellschaft soll es Menschen freistehen, sich bei sexuellen Handlungen zu filmen und das Filmmaterial anderen zur Verfügung stellen, wenn sie dies tun wollen. Solche Filme sollen dabei aber keine einseitigen und frauenverachtenden Darstellungen von Sexualität bieten. Erst die Befreiung der Pornoindustrie von der Profitmacherei bietet die Möglichkeit, dass sich jedeR Einzelne einbringen kann und viele verschiedene Spielarten von Sexualität gleichberechtigt dargestellt werden können. Für die Pornografie kann – so wie für die menschliche Sexualität insgesamt – gesagt werden: Erst, wenn die Menschen frei von ökonomischen Zwängen und eingeengten Vorstellungen von Sexualität ihre individuellen sexuellen Vorlieben ausleben können und Sex keine Ware mehr ist, ist die Grundlage für eine befreite Sexualität gelegt.

   Mit der Kommerzialisierung zusammenhängend wird Sexualität – wie auch alles andere im Kapitalismus – zunehmend vom Leistungsgedanken und neuen Normen durchdrungen: Um als attraktiv zu gelten, darf der Busen nicht „zu klein“ sein, der Hintern soll flach sein, die Schamlippen sollen rasiert sein, der Penis darf nicht „zu klein“ sein. Man muss „gut“ im Bett sein, die „richtigen“ Techniken beherrschen und zum „richtigen“ Zeitpunkt einen Orgasmus haben. Täglich geben Bilder in den Medien vor, wie oft in der Woche man Sex haben sollte, wie viele Orgasmen man dabei haben sollte und wie viel sexuelle Erfahrung man in welchem Alter bereits „vorweisen“ sollte. Kein Wunder, dass unter diesem Leistungsdruck viele Frauen beim Sex Orgasmen vortäuschen oder Männer der Partnerin oft vorlügen, dass sie schon viele sexuelle Erfahrungen gemacht hätten. Kein Wunder, dass Jugendliche untereinander wetteifern, wer mit mehr PartnerInnen ins Bett geht – ohne danach zu fragen, ob dies eigentlich wirklich relevant ist. Kein Wunder, dass viele Frauen sich für eine Brust-OP unters Messer legen lassen und Schamlippen-Operationen immer beliebter werden. Dieser Leistungsgedanke schlägt sich dann auch in der ständigen Konkurrenz mit anderen SexualpartnerInnen nieder. Um den begehrten Mann bzw. die begehrte Frau zu beeindrucken, muss man „richtig“ gekleidet sein, den „richtigen“ Körper haben, darf nicht zu unterwürfig, aber auch nicht zu abweisend sein. Die Anbahnung sexueller Handlungen gerät so zu einem aufreibenden Strategiespiel, an dessen Ziel so manch einem/einer der Spaß am Sex vergeht…

   Hinzu kommt außerdem noch, dass der permanente Stress in Schule, Ausbildung und Arbeitsleben sich auch negativ auf das Sexualleben auswirkt. Ständig müssen wir „funktionieren“, Prüfungen bestehen, im Erwerbsleben viel zu viel Arbeit in viel zu wenig Zeit bewältigen. Erwerbslose müssen sich demgegenüber mit zunehmenden Repressionsmaßnahmen auseinandersetzen und sich Sorgen machen, wie sie finanziell über die Runden kommen. Dieser Stress führt dann auch dazu, dass wir am Abend einfach nur noch erschöpft sind oder nicht richtig abschalten können. Erhöhte sexuelle Lustlosigkeit ist nur eine der vielen Auswirkungen von Stress auf unsere Stimmung und unsere Gesundheit. Stress und Druck in Ausbildung und Erwerbsleben sowie Zeitmangel durch Berge an Hausaufgaben oder viele Überstunden setzen somit einer kreativen und lustvollen Auslebung der eigenen Sexualität enge Grenzen.

Die Ambivalenz von Vermarktung und Tabuisierung

Trotz der massiven Kommerzialisierung von Sexualität ist Vieles, was in den 70er-Jahren in Frage gestellt wurde, heute nicht mehr präsent. Viele Fakten wurden begraben und auch heute wissen viele Jugendliche zum Beispiel nicht, dass die Mehrzahl der Frauen beim vaginalen Geschlechtsverkehr nicht zum Orgasmus kommen können. Auch heute werden homosexuelle Menschen misstrauisch beäugt und als Überträger einer ansteckenden Krankheit gebrandmarkt. Und auch heute ist Sexualität trotz der ständigen Präsenz sexueller Darstellungen in den Medien ein peinliches Thema, über das man oft nur verschämt oder in Witzen – selten jedoch ernsthaft – spricht. So bleibt der heutige gesellschaftliche Umgang mit Sexualität einer Ambivalenz zwischen Vermarktung einerseits und normierenden Zwängen und Tabuisierung andererseits unterworfen. Die Einführung neuer Schönheitsnormen und Leistungszwänge seit den 1970er Jahren hat dabei nicht zu einer befreiten Sexualität geführt, sondern den bereits existierenden Normen wie etwa der Orientierung auf den Fortpflanzungsaspekt und die romantische Paarbeziehung weitere einengende Normen hinzugefügt. Da im Kapitalismus das Interesse dominiert, mit allem Profit zu machen, hat dies zur Situation geführt, dass einander widersprechende Normen nebeneinander existieren. So widerspricht etwa das große Angebot an Sexspielzeugen in einschlägigen Shops dem verbreiteten Verständnis, dass nur die (heterosexuelle) Penetration der eigentliche Sex sei. Doch mit Sexspielzeugen lässt sich Geld machen. Das führt dann zum Beispiel dazu, dass Sexshops die Anlieferung von Bestellungen verschämt in „diskreter Verpackung“ anbieten. Das zeigt, dass der Umgang mit Sexualität auch heute noch keineswegs so offen und zwanglos ist, wie gerne behauptet wird. Auch das Nebeneinander von permanenter Präsenz sexualisierter Darstellungen von Frauen in den Medien und teilweise rigiden Altersfreigaben für Filme mit Sexszenen zeigen diesen doppelbödigen und verlogenen Umgang mit Sexualität im Kapitalismus.


[1] Vgl. Der Vaginale Orgasmus, online unter: http://www.the-clitoris.com/german/html/g_vag_org.htm (Zugriff vom 2.3.2012).

[2] Sex we can?!, online unter: http://www.youtube.com/watch?v=To_XEf_3fYI (Zugriff vom 2.3.2012).

[3] Vgl. dazu die Dokumentation „Klitoris. Die schöne Unbekannte“, online unter: http://www.youtube.com/watch?v=1Unt0dEVNUI (Zugriff vom 2.3.2012).

[4] BDSM ist eine Sammelbezeichnung für sexuelle Praktiken, in denen es um spielerische Dominanz und Unterwerfung geht. Umgangssprachlich wird das als Sadomasochismus bezeichnet, was jedoch mit einer relativ engen Vorstellung dessen, was damit gemeint ist, einhergeht.

[5] Friedrich Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats, in: Karl Marx, Friedrich Engels, Werke, Bd. 21, 5. Aufl., Berlin 1975, unveränderter Nachdruck der 1. Aufl., Berlin/DDR 1962, 77, online unter: http://www.mlwerke.de/me/me21/me21_036.htm (Zugriff vom 2.3.2012).