Strafe gegen SLP-Bundessprecherin wurde vom UVS bestätigt!

Stellungnahme der Sozialistischen LinksPartei SLP

Seit längerem versuchen die Behörden die Donnerstags-Demonstrationen zu kriminalisieren. Seit über einem Jahr sucht sich die Bundespolizeidirektion Wien einzelne TeilnehmerInnen der Donnerstags-Demonstration heraus und belegt sie mit einer Verwaltungsstrafe.

Begründung: "Sie haben es als Veranstalterin...unterlassen, diese Versammlung spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Abhaltung bei der Behörde anzuzeigen."

Die SLP war von Anfang an ein wichtiger Bestandteil der Widerstandsbewegung gegen die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung. Wir spielten eine wichtige Rolle bei den täglichen Demonstrationen im Februar 2000 und waren maßgeblich am Zustandekommen des SchülerInnenstreiks am 18.2.2000 beteiligt. Seit der Beginn der Donnerstags-Demonstrationen sind wir auch davon ein wichtiger Teil.

Daher ist es auch kein Zufall, dass gerade Mitglieder der SLP Verwaltungsstrafen erhielten. Bis jetzt wurden diese Strafen vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) wieder aufgehoben. Jüngst hat der UVS aber u.a. eine Verwaltungsstrafe gegen die Bundessprecherin der SLP, Sonja Grusch, bestätigt.

Die SLP sieht darin einen weiteren Schritt in Richtung Kriminalisierung der Widerstandsbewegung und der globalen Protestbewegung. Die Entscheidung des UVS muss in einem politischen Zusammenhang mit dem behördlichen Vorgegehen gegen die Anti-WEF-DemonstrantInnen vom 1.7.2001 gesehen werden. Die UVS-Entscheidung bedroht alle Donnerstags-DemonstrantInnen.

Wir zitieren aus der Entscheidung:

"Mit diesem Vorbringen (nämlich keine Veranstalterin der Donnerstangsdemonstration zu sein, Anm.) ist die Berufungsbewerberin jedoch nicht im Recht.

Wird sowohl der Beschluss zur Abhaltung einer Demonstration als auch die die organisatorischen Aspekte einer derartigen Veranstaltung, insbesondere auch die Wahl der Demonstrationsroute, betreffende Willensbildung gleichberechtigt von einer Mehrzahl von Personen getragen, die auch gleichberechtigt und gleichteilig an der Organisation der Veranstaltung mitwirken, so ist nicht - wie die Berufungswerberin vermeint - keine, sondern jede dieser Personen Veranstalter der Demonstration iS des Versammlungsgesetzes..."

Konkret bedeutet das, dass jedeR DemonstrantIn als VeranstalterIn benannt und mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden kann. Wir treten daher für eine möglichst breite Verteidigung der Donnerstags-Demonstrationen ein.

Die SLP wird aber von der Möglichkeit, die UVS-Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof anzufechten, absehen. Würde der Verwaltungsgerichtshof dem UVS Recht geben, wäre ein Präzedenzfall geschaffen und müsste sich in Zukunft jedeR UVS-RichterIn bei einer Entscheidung über die Donnerstags-Demonstrationen an die Bestätigung des Verwaltungsgerichtshofs halten. Jedes Verwaltungsverfahren in derselben Sache müsste zu Ungunsten der Donnerstags-DemonstrantInnen entschieden werden.

Seit dem Amtsantritt der blau-schwarzen Bundesregierung sind auch weite Teile des Justiz- und Polizeiapparates nach Rechts gegangen. FPÖ und ÖVP setzten ihre Leute an wichtige Stellen. Gegen Linke und RegierungskritikerInnen wird Stimmung gemacht. Als MarxistInnen sind wir nicht von der "Unabhängigkeit der Gerichte" überzeugt, sondern sehen diese als Bestandteil des (bürgerlichen) Staates in dem wir leben. Der Verwaltungsgerichtshof ist bereits vor dem Amtsantritt der blau-schwarzen Bundesregierung mit seinen Entscheidungen nicht durch "Linksradikalismus" aufgefallen.

Dies alles macht eine Bestätigung des UVS-Urteils durch den Verwaltungsgerichtshof wahrscheinlich. Auch weil wir unsere Prioritäten anders legen haben wir als SLP entschieden, dieses Verfahren, mit einem hohen juristischen und finanziellen Risiko, nicht zu führen. Wir würden es aus politischen Gründen aber begrüßen, wenn das "Aktionskomitee gegen blau-schwarz " diesen Schritt setzen würde. Die Bestätigung der Strafverfügung durch den UVS ist schließlich einer der vielen Versuche von blau-schwarz gegen KritikerInnen vorzugehen. Dazu gehören auch die Vorstöße gegen Gewerkschaften, wie z.B. die Drohungen gegen LehrerInnen und andere öffentlich Bedienstete die ihre Rechte mit Streiks verteidigen wollen. Solche Drohungen hat es vorallem im Herbst 2001 von der freiheitlichen Vize-Kanzlerin gegeben. Diese Einschüchterungen sollen auch in die Zukunft wirken.

Diese Regierung ist sehr instabil, ihre Stärke ist die kaum vorhandene parlamentarische Opposition. Umso mehr fürchtet sie Proteste von der Straße, vorallem echte Opposition aus den Betrieben. Die Wirtschaftlage und die Zahl der Arbeitslosen macht künftige Proteste wahrscheinlich. Daher will die Regierung präventiv einschüchtern und kriminalisieren. Vorerst wollen wir uns politisch gegen den Kriminalisierungsversuch zur Wehr setzen. Wir werden auch weiter ein wichtiger Bestandteil der Donnerstags-Demonstrationen sein. Auch weitere Verwaltungsstrafen werden uns davon nicht abhalten.

Wie willkürlich die Vorgangsweise ist zeigt die Tatsache, dass die Donnerstags-Demonstrationen den Behörden bekannt sind und von diesen regelmäßig begleitet werden. Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, dass unserer Ansicht nach durch keine Verwaltungsgesetze oder -verordnungen eingeschränkt werden darf.

Weitere Verfahren sind ausständig. Die SLP wir auch bei einer allfälligen nächsten UVS-Entscheidung gegen uns für eine Solidaritätskampagne eintreten. Wir fordern alle, die mit uns sympathisieren auf, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen. Dazu brauchen wir auch Eure Spenden um die bestehenden und eventuell noch kommenden Strafen zu bezahlen.

Spenden bitte an
PSK 8812.733

Informationen unter:
01-524 63 10
0699-11 73 13 26

[wer wir sind]